
Bei Schenkungen Steuern sparen
Viele Menschen wollen mit der Vermögensübertragung nicht erst bis zu ihrem Tod warten, sondern möchten dies stattdessen zu Lebzeiten vornehmen, denn auf diese Art und Weise können sie den Ablauf der Schenkung kontrollieren und müssen sich nicht darauf verlassen, dass ihre testamentarischen Anweisungen nach ihrem Tod befolgt werden. Darüber hinaus haben Schenkungen den wesentlichen Vorteil, dass man frei bestimmen kann, zu welchem Zeitpunkt sie erfolgen. Benötigt ein naher Verwandter oder enger Freund finanzielle Hilfe, kann sich eine Schenkung als überaus nützlich erweisen und diesem in der konkreten Notlage direkt helfen.
Eine Schenkung ist aber auch in anderer Hinsicht vorteilhaft, denn so kann der Erblasser sicherstellen, dass auch die richtige Person das betreffende Vermögen erhält und dieses nicht im Zuge der Erbauseinandersetzung in andere Hände fällt. Folglich verschafft eine Schenkung dem Schenker eine gewisse Sicherheit, während der Beschenkte nicht bis zum Eintritt des Erbfalls warten muss, um über sein künftiges Erbe verfügen zu können. Aus diesem Grund ergeben sich aber auch gewisse Risiken für den Schenker, schließlich gibt dieser seine Eigentumsrechte zu Lebzeiten ab. Bei einer lebzeitigen Schenkung statt Immobilien erben sollte der Übertragende allerdings an ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch für sich selbst denken.
Schenkungen und die Erbschaftssteuer
Nichtsdestotrotz erfreuen sich Schenkungen großer Beliebtheit und werden tagtäglich vielfach eingesetzt. In den meisten Fällen hat dies einfach den Grund, dass der Schenker dem Beschenkten eine Freude bereiten will und diesem deshalb eine Schenkung zukommen lässt. Häufig werden Schenkungen aber auch als Steuersparmodell aufgefasst und sollen dann in erster Linie dem Sparen von Erbschaftssteuer dienen.
Mithilfe von Schenkungen ist es grundsätzlich auch möglich, Steuern zu sparen, doch im Zuge dessen gilt es einiges zu berücksichtigen. So hat der deutsche Gesetzgeber ebenfalls eine Schenkungssteuer juristisch verankert, die der Erbschaftssteuer größtenteils entspricht. Auf den ersten Blick trägt eine Schenkung demnach nicht zur Steuerersparnis bei. Wer aber einige Punkte berücksichtigt, kann durchaus dafür sorgen, dass am Ende weniger oder gar keine Steuern anfallen.
Der erbschaftssteuerliche Freibetrag gilt auch für Schenkungen und kann alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Alle Schenkungen, die der Schenker einer einzelnen Person innerhalb dieser Frist zugutekommen lässt, werden addiert. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, wird dann Schenkungssteuer fällig. In der Praxis lohnt es sich also, eine Schenkung aufzuteilen, so dass man über einen langen Zeitraum hinweg die Übertragung des Vermögens vornimmt, um so stets unterhalb des geltenden Freibetrags zu bleiben. Wer mit den Modalitäten der deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuer vertraut ist, kann Schenkungen folglich ohne weiteres als Steuersparmodell nutzen und die durchaus vorhandenen Steuerbefreiungen nutzen.
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