Montag, 21. Mai 2012
Startseite | Ratgeber | Fragen & Antworten | Muster & Vorlagen | Testament
Erbrecht-heute.de
  • STARTSEITE
  • RATGEBER
    • Magazin
    • Erben & Vererben
    • Testament
    • Erbrecht
    • Erbschaftssteuer
    • Pflege
    • Vorsorge
    • Familienrecht
    • 50plus
    • Scheidung
  • FRAGEN & ANTWORTEN
  • MUSTER & VORLAGEN
  • TESTAMENT
Sie befinden sich hier: Startseite › Erbschaftssteuer › Bei Schenkungen Steuern sparen
Bei-Schenkungen-Steuern-sparen

Bei Schenkungen Steuern sparen

Viele Menschen wollen mit der Vermögensübertragung nicht erst bis zu ihrem Tod warten, sondern möchten dies stattdessen zu Lebzeiten vornehmen, denn auf diese Art und Weise können sie den Ablauf der Schenkung kontrollieren und müssen sich nicht darauf verlassen, dass ihre testamentarischen Anweisungen nach ihrem Tod befolgt werden. Darüber hinaus haben Schenkungen den wesentlichen Vorteil, dass man frei bestimmen kann, zu welchem Zeitpunkt sie erfolgen. Benötigt ein naher Verwandter oder enger Freund finanzielle Hilfe, kann sich eine Schenkung als überaus nützlich erweisen und diesem in der konkreten Notlage direkt helfen.

Eine Schenkung ist aber auch in anderer Hinsicht vorteilhaft, denn so kann der Erblasser sicherstellen, dass auch die richtige Person das betreffende Vermögen erhält und dieses nicht im Zuge der Erbauseinandersetzung in andere Hände fällt. Folglich verschafft eine Schenkung dem Schenker eine gewisse Sicherheit, während der Beschenkte nicht bis zum Eintritt des Erbfalls warten muss, um über sein künftiges Erbe verfügen zu können. Aus diesem Grund ergeben sich aber auch gewisse Risiken für den Schenker, schließlich gibt dieser seine Eigentumsrechte zu Lebzeiten ab. Bei einer lebzeitigen Schenkung statt Immobilien erben sollte der Übertragende allerdings an ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch für sich selbst denken.

Schenkungen und die Erbschaftssteuer

Nichtsdestotrotz erfreuen sich Schenkungen großer Beliebtheit und werden tagtäglich vielfach eingesetzt. In den meisten Fällen hat dies einfach den Grund, dass der Schenker dem Beschenkten eine Freude bereiten will und diesem deshalb eine Schenkung zukommen lässt. Häufig werden Schenkungen aber auch als Steuersparmodell aufgefasst und sollen dann in erster Linie dem Sparen von Erbschaftssteuer dienen.

Mithilfe von Schenkungen ist es grundsätzlich auch möglich, Steuern zu sparen, doch im Zuge dessen gilt es einiges zu berücksichtigen. So hat der deutsche Gesetzgeber ebenfalls eine Schenkungssteuer juristisch verankert, die der Erbschaftssteuer größtenteils entspricht. Auf den ersten Blick trägt eine Schenkung demnach nicht zur Steuerersparnis bei. Wer aber einige Punkte berücksichtigt, kann durchaus dafür sorgen, dass am Ende weniger oder gar keine Steuern anfallen.

Der erbschaftssteuerliche Freibetrag gilt auch für Schenkungen und kann alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Alle Schenkungen, die der Schenker einer einzelnen Person innerhalb dieser Frist zugutekommen lässt, werden addiert. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, wird dann Schenkungssteuer fällig. In der Praxis lohnt es sich also, eine Schenkung aufzuteilen, so dass man über einen langen Zeitraum hinweg die Übertragung des Vermögens vornimmt, um so stets unterhalb des geltenden Freibetrags zu bleiben. Wer mit den Modalitäten der deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuer vertraut ist, kann Schenkungen folglich ohne weiteres als Steuersparmodell nutzen und die durchaus vorhandenen Steuerbefreiungen nutzen.

Sarah Greszat am 07.09.2011


Weitere Themen dieser Kategorie:

Bodenrichtwert und Erbschaftssteuer (30.04.2012)Steuerfreie Zuwendungen an Angehörige (03.04.2012)Besteuerung von Erbschaften (16.02.2012)Steuernachteile beim Berliner Testament (17.01.2012)Steuer für die Erbschaft (02.11.2011)Erbschaftssteuerrechner (13.10.2011)Schenkungssteuer bei Immobilien (04.10.2011)

Das könnte Sie auch interessieren:

Honorar des Testamentsvollstreckers (21.05.2012)Die Vaterschaft aberkennen (21.05.2012)Erben auch Kuckuckskinder? (18.05.2012)Schulden vererben (18.05.2012)Erbschaft und Unterhaltsrecht (16.05.2012)Der unumgängliche Pflichtteil (16.05.2012)Was geschieht bei einer notariellen Falschberatung? (16.05.2012)




Sie haben nicht gefunden wonach Sie suchen?

Familien- und Erbrecht von A bis Z Pfeil

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Testament Muster und Vorlagen

Das Erbe für gemeinnützige Zwecke spenden Pfeil
Gemeinnützige Unterstützung können Sie über den Tod hinaus noch bedenken. weiterlesen

Das Berliner Testament Pfeil
Infos rund um das gemeinschaftliche Testament sowie Vorlagen und Formulierungen weiterlesen

Ein Testament verfassen Pfeil
Über das handschriftliche und vor allem eigenhändige Verfassen eines Einzeltestaments. weiterlesen

Erbrecht aktuell Pfeil
Tagesaktuelle Infos und Tipps rund um das Familien- und Erbrecht sowie weitere Themen.weiterlesen

Alle Fragen und Antworten Pfeil
Unser umfangreicher Fragenkatalog mit Fragen rund um das deutsche Familien- und Erbrecht. weiterlesen

Internationales Erbrecht Pfeil
Wissenswertes rund um das internationale Familien- und Erbrecht (46 Länder). weiterlesen

Alle Muster & Vorlagen Pfeil
Kostenlose Muster, Volagen und Formulierungen für das verfassen eines Testaments. weiterlesen

Vollmacht Muster Pfeil
Muster Formulierungen für die allgemeine Vollmacht sowie die Generalvollmacht. weiterlesen

Modernisiertes Erbrecht Pfeil
Laut dem Bundesministerium für Justiz ist das modernisierte Erbrecht rechtskräftig. weiterlesen


MEIST GELESEN
Schenkungsvertrag
Pflege & Schiedsgericht
Schenkungssteuer
Bedürftigentestament
Testierfähigkeit

NEUESTE THEMEN
Erbschein & Nachlass
Teilungsversteigerung
Vorsorgevollmacht
Generalvollmacht
Gesetzlicher Erbteil

TESTAMENT
Testament Vorlage
Testament schreiben
Testament Formulierung
Testament verfassen
Berliner Testament Muster

FRAGEN & TIPPS
Internationales Erbrecht
Muster & Vorlagen
50plus & Scheidung
Erbschaftssteuer
Erbrecht & Schenkung

INTERN
Impressum & Datenschutz
RSS, Schnellzugriff
Über uns & Links
Berliner Testament
Vollmacht Muster

© 2009 - 2012 Erbrecht-heute.de
Erbrecht-heute.de