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Wie ordne ich als Erblasser das Vermächtnis richtig an?

Die Anordnung eines Vermächtnisses geschieht im Testament mit den schlichten Worten:

„Ich vermache meinem Neffen meinen antiken Sekretär im Büro des Hauses (Anschrift und genauen Standort, damit es keine Verwechslungen gibt)“

Wertvolle Hinweise zu Erstellung des Vermächtnisses

Wer ein Vermächtnis hinterlassen möchte kann folgende Punkte beachten:

Bezeichnen Sie das Vermachte ausdrücklich auch mit dem Wort „Vermächtnis“

Grundsätzlich wird ein angeordnetes Vermächtnis immer dann unwirksam, wenn der Bedachte im Erbfall nicht mehr lebt. Erblasser haben jedoch auch hier die Möglichkeit, mit einem „Ersatzvermächtnisnehmer“ den darauf folgenden Berechtigten festzulegen. Möchten Sie einen Ersatz für den Vermächtnisnehmer einsetzen, eventuell die Abkömmlinge des Vermächtnisnehmers? Dann benennen Sie diese ausdrücklich!

Ordnen Sie ausdrücklich an, wenn einer der Erben ein Vermächtnis zusätzlich zu seinem Erbanteil bekommen soll. Hierbei handelt es sich um ein Vorausvermächtnis, dies ist in der Regel keine Teilungsanordnung.

Beachten Sie die Pflichtteilsberechtigten auch bei Vermächtnissen

Feste Geldbeträgen sind mit Vorsicht zu behandeln, denn die Vermögensverhältnisse könnten sich bis zum Erbfall verändern.  Hier wäre eine Vorbehaltsklausel angebracht, damit dies nicht gravierend in die Pflichtteile eingreift.

Das Vermächtnis einer bestimmten Erbquote z.B. 10 % des Nettonachlasses muss insbesondere als „Vermächtnis“ ausgewiesen werden. Es könnte ansonsten mittels einer Teilungsvorschrift vorgenommen werden, auch hierzu benötigen Sie fachmännischen Rat.

 

Fazit: Bereiten Sie sich gut vor und lassen Sie Ihre Anordnungen durch einen Rechtsanwalt oder Notar überprüfen oder aufsetzen. Bei einem Beratungsgespräch könnten Mängel oder Fehleinschätzungen aufgedeckt und behoben werden.

 

 

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