Montag, 21. Mai 2012
Startseite | Ratgeber | Fragen & Antworten | Muster & Vorlagen | Testament
Erbrecht-heute.de
  • STARTSEITE
  • RATGEBER
    • Magazin
    • Erben & Vererben
    • Testament
    • Erbrecht
    • Erbschaftssteuer
    • Pflege
    • Vorsorge
    • Familienrecht
    • 50plus
    • Scheidung
  • FRAGEN & ANTWORTEN
  • MUSTER & VORLAGEN
  • TESTAMENT
Sie befinden sich hier: Startseite > Fragenkatalog > Wie hoch ist denn ein Pflichtteil?

Wie hoch ist denn ein Pflichtteil?

Eine Pflichtteilsforderung entsteht immer nur dann, wenn ein gesetzlich berechtigter Erbe enterbt wurde. Daraus folgert, dass ein entsprechendes Testament oder ein Erbvertrag vorliegen muss, in dem diese Enterbung angeordnet wurde. Eine Enterbung ist jedoch nur nach strengen Kriterien möglich, die ebenfalls im Gesetz verankert sind. Wenn keine schwerwiegenden Gründe vorhanden sind, kann der Erbberechtigte seinen Pflichtteil fordern. Der Pflichtteil ist ein geldwerter Anspruch und er muss gegen die im Testament eingesetzten Erben gerichtet werden.

 

 

Der Pflichtteilsanspruch wird in der Höhe nach folgenden Kriterien berechnet:

 

  • Dem gesetzlichen Erbteil des Berechtigten und zwar 50 % hiervon
  • Dem Nachlasswert

 

Beispiel: Betrüge der gesetzliche Erbanteil des Berechtigten ein 1/4tel des Nachlasses dann betrüge der Pflichtteil ein Achtel des Erbes. Bei einem Erbteil von der Hälfte würde der Pflichtteil ein Viertel betragen usw.

Der Gegenwert des Nachlasses muss errechnet werden indem man sämtliche Aktiva und Passiva in einem Nachlassverzeichnis auflistet. Aktiva – Posten sind Guthaben und Außenstände des Erblasservermögens. Hierzu gehören sämtliche Vermögenswerte wie Wertpapiere, Grundstückswerte, eventuelle Firma usw.

Die häufigsten Auseinandersetzungen entstehen bei der Bewertung der wertvollen Nachlassgegenstände. Immobilien müssen mit dem Verkaufswert angesetzt werden, Besonders bei Unternehmenseinschätzungen wird der zu Grunde zu legende Wert kaum ohne ein Sachverständigengutachten zu ermitteln sein. Ebenso verhält es sich bei wertvollen Kunstgegenständen, denn diese Werte entscheiden in höheren Größenordnungen über die Auszahlung des Pflichtanteils.

Passiva – Positionen sind sämtliche Verbindlichkeiten, mit denen das Nachlassvermögen im Erbfall belastet war. Auch die Kosten, die erst durch das Ableben des Erblassers notwendig wurden, Beerdigungs- Trauerfeier- Grabkosten, Nachlass Sicherung und weitere Gebühren.

Die zentrale Berechnungsgrundlage für die Anspruchshöhe ist der Nachlasswert, der lt. Den Vorschriften der §§ 2311-2313 BGB zum Zeitpunkt des Erbfalles zu errechnen ist.

Grundlage der Berechnung ist der Geldwert jedes Wertgegenstandes im besten Falle wird dies zwischen den Erben und den Pflichtteilsberechtigten gütlich vereinbart. Eine Bewertung durch den Erblasser selbst ist für den Pflichtteilberechtigten nicht bindend. Die Streitfrage der Bewertung von Nachlassgegenständen führt oft auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die oft unterschiedlich angelegten Bewertungsmaßstäbe sollten der allgemein anerkannten Rechtsprechung folgen. Diese richtet sich nach dem Wert, der allgemeinen Verkehrsauffassung und dieser geht konform mit dem Verkaufswert des bezeichneten Gegenstandes.

 

Vom Nachlasswert kann der Erbe folgende Verbindlichkeiten in Abrechnung bringen:

 

• Aufgebotsverfahren

• Erbfall Schulden (z.B. Bestattungskosten)

• Verbindlichkeiten des Erblassers

• Verwaltung § 1959 Abs. 1 BGB

• Inventar § 1993 BGB

• Nachlassabsonderung § 1978 BGB

• Nachlassbewertung

• Nachlasspflegerkosten / Nachlassverwaltung

• Nachlasssicherung

• Zugewinnausgleich (falls erforderlich)

 

Nicht abzuziehen darf der Erbe die Aufwendungen für:

 

• Auflagen  im Testament

• Den Dreißigsten an die Familie des Erblassers 

• Pflichtteilsanspruchbefriedigungen

• Testamentsvollstrecker

• Auszahlungen gegenüber Erbersatzberechtigten

• Vermächtnisse

 

Diese nicht abziehbaren Zahlungen gehören in die Nachlassmasse grundsätzlich hinein zur Ermittlung des Pflichtteils.

 

 

Zurück zum Fragenkatalog »

 



Familien- und Erbrecht von A bis Z Pfeil

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Testament Muster und Vorlagen

Das Erbe für gemeinnützige Zwecke spenden Pfeil
Gemeinnützige Unterstützung können Sie über den Tod hinaus noch bedenken. weiterlesen

Das Berliner Testament Pfeil
Infos rund um das gemeinschaftliche Testament sowie Vorlagen und Formulierungen weiterlesen

Ein Testament verfassen Pfeil
Über das handschriftliche und vor allem eigenhändige Verfassen eines Einzeltestaments. weiterlesen

Erbrecht aktuell Pfeil
Tagesaktuelle Infos und Tipps rund um das Familien- und Erbrecht sowie weitere Themen.weiterlesen

Alle Fragen und Antworten Pfeil
Unser umfangreicher Fragenkatalog mit Fragen rund um das deutsche Familien- und Erbrecht. weiterlesen

Internationales Erbrecht Pfeil
Wissenswertes rund um das internationale Familien- und Erbrecht (46 Länder). weiterlesen

Alle Muster & Vorlagen Pfeil
Kostenlose Muster, Volagen und Formulierungen für das verfassen eines Testaments. weiterlesen

Vollmacht Muster Pfeil
Muster Formulierungen für die allgemeine Vollmacht sowie die Generalvollmacht. weiterlesen

Modernisiertes Erbrecht Pfeil
Laut dem Bundesministerium für Justiz ist das modernisierte Erbrecht rechtskräftig. weiterlesen


MEIST GELESEN
Schenkungsvertrag
Pflege & Schiedsgericht
Schenkungssteuer
Bedürftigentestament
Testierfähigkeit

NEUESTE THEMEN
Erbschein & Nachlass
Teilungsversteigerung
Vorsorgevollmacht
Generalvollmacht
Gesetzlicher Erbteil

TESTAMENT
Testament Vorlage
Testament schreiben
Testament Formulierung
Testament verfassen
Berliner Testament Muster

FRAGEN & TIPPS
Internationales Erbrecht
Muster & Vorlagen
50plus & Scheidung
Erbschaftssteuer
Erbrecht & Schenkung

INTERN
Impressum & Datenschutz
RSS, Schnellzugriff
Über uns & Links
Berliner Testament
Vollmacht Muster

© 2009 - 2012 Erbrecht-heute.de
Erbrecht-heute.de