Wer muss wann das Vermächtnis erfüllen?
Das Vermächtnis darf sich der Begünstigte nach dem Ableben des Erblassers nicht eigenmächtig aneignen. Das Anrecht auf diesen Gegenstand hat er/sie zwar, doch er muss die Herausgabe des Anspruchs erwirken. Die Übergabe erfolgt zumeist durch den/die Erben oder bei einem Untervermächtnis durch einen weiteren Vermächtnisnehmer. Den Erben oder weiteren Vermächtnisnehmer, der zur Herausgabe verpflichtet ist, ist im juristischen Sinne ein „Beschwerter.“
Wann muss das Vermächtnis übergeben werden?
Sobald ein Beschwerter die Erbschaft in Besitz genommen hat oder die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist, wird die Herausgabe des Vermächtnisses fällig. Hat der Erblasser keinen speziellen Verfalltag für seine Anordnung bestimmt, wird das Vermächtnis zwei Monate nach dem Ableben fällig. Kommt der Beschwerte in Verzug, kann der Vermächtnisnehmer Verzugszinsen verlangen. Vorlaussetzung hierfür ist jedoch eine Mahnung zur Herausgabe des Vermächtnisses an den Beschwerten.
Ein Vermächtnis könnte auch als Ankaufsrecht auf ein Grundstück lauten:
Selbst ein Ankaufsrecht für eine bestimmte Immobilie kann in einem Vermächtnis angeordnet werden. Zur Einräumung dieses Rechtes ist der Erbe auch wiederum verpflichtet. Dieses Vorkaufsrecht könnte dazu dienen, eine in den Nachlass zählende Immobilie im Familienbesitz zu halten.
Was ist zu tun, wenn das Vermächtnis nicht übergeben wird?
Wenn der Erbe nicht von selbst die Vorgaben des Erblassers erfüllt, wird es schwierig. Normalerweise achten die Angehörigen den letzten Willen des Verstorbenen. Mitunter könnten jedoch persönliche Dinge (eine Geliebte usw. wurde begünstigt) hier auch eine Rolle spielen. Sollte der Erbe absolut nicht bereit sein, das Vermächtnis zu erfüllen, wäre es ratsam, wenn der Vermächtnisnehmer zunächst einmal eine schriftliche Mahnung sendet. Wenn auch daraufhin die Herausgabe des Vermächtnisses nicht erfolgt, kann auch eine Klage erhoben werden.
Die Klage auf Herausgabe eines Vermächtnisses ist eine Leistungsklage. Wenn im Testament eine verbindlich umschriebene Leistung übertragen wurde, besteht diese Berechtigung des Vermächtnisnehmers. Die Klage bezieht sich allerdings einzig auf den im Testament bezeichneten Vermögenswert.
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