Wenn ich ausschlage, was geschieht dann mit dem Nachlass?
Eine Ausschlagung der Erbschaft könnte auch steuerlich unter Umständen günstig sein. Gerade für Ehepartner in einem bestimmten Güterstand käme dieser Aspekt hinzu. Hierzu sollte man sich jedoch in jedem Fall anwaltlich oder von einem Steuerberater fundiert beraten lassen. Zu den unterschiedlichen ehelichen Güterständen und deren Auswirkungen auf das Erbrecht finden Sie auf unseren Seiten einige sehr ausführliche Artikel („Güterstand“, „Zugewinngemeinschaft“, „Gütertrennung“ usw.).
Die erbrechtliche Reihenfolge wird nach der Ausschlagung fortgesetzt
Grundsätzlich kann der berufene Erbe lediglich innerhalb der ersten sechs Wochen nach Bekanntmachung des Erbes diese auch ausschlagen. Hiervon gibt es einige Ausnahmen, wenn ein Auslandsbezug hinzukommt. Außerdem musste er hiervon auch Kenntnis haben. Dies ist in der Regel auch der Fall er erfährt es entweder durch die Niederschrift der Testamentseröffnung vom Nachlassgericht oder durch den Todesfall selbst.
Hat der Erbe fristgerecht beim zuständigen Amtsgericht erklärt, fällt der Nachlass automatisch dem „nächstberufenen“ Erben zu.
Das ist der nächste Verwandte, der im Falle des vorzeitigen Ablebens des ersten Berechtigten in der Erbfolge begünstigt gewesen wäre. Nach weiteren Ausschlagungen setzt sich die Reihenfolge aufgrund der Erbenordnungen im Erbrecht so lange fort bis sich kein gesetzlicher Erbe mehr findet.
Schlusserbe ist dann regelmäßig der Fiskus, der Staat kann das Erbe nicht mehr ablehnen. Bei einem verschuldeten Erbe werden die Gläubiger allerdings nur aus dem Nachlassvermögen befriedigt.
Wer selbst ausgeschlagen hat, der erkannte in der Regel, dass er keinen Vorteil aus der Erbschaft hat, im Gegenteil vermutlich viele Nachteile. Häufig kann es daher sein, dass ein eigenes Kind hierdurch zum Erben berufen wird. Wenn ein „nächstberufenes“ Kind minderjährig ist, dürfen die Eltern als gesetzliche Vertreter ausschlagen. Falls sie selbst vorher die Erbschaft nicht ausgeschlagen haben, müssen sie das Vormundschaftsgericht allerdings einbeziehen in die Ausschlagung.
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