Montag, 21. Mai 2012
Startseite | Ratgeber | Fragen & Antworten | Muster & Vorlagen | Testament
Erbrecht-heute.de
  • STARTSEITE
  • RATGEBER
    • Magazin
    • Erben & Vererben
    • Testament
    • Erbrecht
    • Erbschaftssteuer
    • Pflege
    • Vorsorge
    • Familienrecht
    • 50plus
    • Scheidung
  • FRAGEN & ANTWORTEN
  • MUSTER & VORLAGEN
  • TESTAMENT
Sie befinden sich hier: Startseite > Fragenkatalog > Wen kann ich als Erblasser zum Erben bestimmen?

Wen kann ich als Erblasser zum Erben bestimmen?

Die gesetzlich geregelte Erbfolge ist für viele Erblasser nicht das Richtige. Grundsätzlich steht es jedem Menschen völlig frei, wen er mit Zuwendungen anlässlich des eigenen Ablebens bedenken möchte.

Die neue Gesetzgebung beinhaltet inzwischen einige Verbesserungen, zum Beispiel für eingetragene Lebenspartner und uneheliche Kinder. Durch die Änderungen wird eine Beendigung der Diskriminierung oder Ausgrenzung bestimmter Gruppen durchgeführt.

Die gesetzliche Erbfolge folgt einer ganz genauen Ordnungsregelung, nach der die nahen Verwandten eindeutig im Vorteil sind. Ein weit entfernter Verwandter erbt nach dem Gesetz nicht, wenn mindestens einer der vorhergehenden Ordnungen noch lebt. Beispiel: Ein Abkömmling des Erblassers schließt seine Eltern aus, so auch Nichten Neffen usw. Er schließt jedoch nicht den überlebenden Partner aus. Der überlebende Ehegatte steht außerhalb dieser Ordnungsteilung, deren Erbanteil wird bestimmt durch den Güterstand. Zudem ist wichtig, neben welchen Angehörigen sie erbberechtigt werden.

Testierfreiheit des Erblassers

Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht gewünscht ist, kann der Erblasser im Testament also frei bestimmen wem er sein Vermögen hinterlassen möchte. Es gibt keinerlei Zwang, wen er einsetzen sollte, allerdings gibt es einige Vorgaben zum Pflichtteil. Im Testament kann der Erblasser auch einen Pflichtteilsberechtigten enterben jedoch nicht ganz von der Beteiligung am Vermögen ausschließen.

Das Pflichtteilsrecht

Obwohl das deutsche Erbrecht dem Erblasser viele Freiheiten einräumt, die allernächsten Angehörigen haben einen gesetzlich garantierten Anspruch auf einen Anteil am Vermögen im Erbfall, ganz egal, was im Testament steht. Dies könnte allerdings durch einen notariell erklärten Erbverzicht auch ausgeschlossen werden. Ein Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlich vorgesehenen Erbteils. Das Pflichtteil wird in bar ausbezahlt vom Erben. Bei der Weitergabe von Immobilien kam es früher häufig vor, dass diese veräußert werden musste, um Pflichtteilsrechte zu befriedigen. Diesen Sachverhalt wurde durch die neueste Erbrechtsreform weitgehend verbessert. Ist der Pflichtteil nicht spätestens 3 Jahre nach Kenntnis des Erbfalles eingefordert erlischt der Anspruch gegenüber dem Erben.

 

 

Zurück zum Fragenkatalog »

 



Familien- und Erbrecht von A bis Z Pfeil

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Testament Muster und Vorlagen

Das Erbe für gemeinnützige Zwecke spenden Pfeil
Gemeinnützige Unterstützung können Sie über den Tod hinaus noch bedenken. weiterlesen

Das Berliner Testament Pfeil
Infos rund um das gemeinschaftliche Testament sowie Vorlagen und Formulierungen weiterlesen

Ein Testament verfassen Pfeil
Über das handschriftliche und vor allem eigenhändige Verfassen eines Einzeltestaments. weiterlesen

Erbrecht aktuell Pfeil
Tagesaktuelle Infos und Tipps rund um das Familien- und Erbrecht sowie weitere Themen.weiterlesen

Alle Fragen und Antworten Pfeil
Unser umfangreicher Fragenkatalog mit Fragen rund um das deutsche Familien- und Erbrecht. weiterlesen

Internationales Erbrecht Pfeil
Wissenswertes rund um das internationale Familien- und Erbrecht (46 Länder). weiterlesen

Alle Muster & Vorlagen Pfeil
Kostenlose Muster, Volagen und Formulierungen für das verfassen eines Testaments. weiterlesen

Vollmacht Muster Pfeil
Muster Formulierungen für die allgemeine Vollmacht sowie die Generalvollmacht. weiterlesen

Modernisiertes Erbrecht Pfeil
Laut dem Bundesministerium für Justiz ist das modernisierte Erbrecht rechtskräftig. weiterlesen


MEIST GELESEN
Schenkungsvertrag
Pflege & Schiedsgericht
Schenkungssteuer
Bedürftigentestament
Testierfähigkeit

NEUESTE THEMEN
Erbschein & Nachlass
Teilungsversteigerung
Vorsorgevollmacht
Generalvollmacht
Gesetzlicher Erbteil

TESTAMENT
Testament Vorlage
Testament schreiben
Testament Formulierung
Testament verfassen
Berliner Testament Muster

FRAGEN & TIPPS
Internationales Erbrecht
Muster & Vorlagen
50plus & Scheidung
Erbschaftssteuer
Erbrecht & Schenkung

INTERN
Impressum & Datenschutz
RSS, Schnellzugriff
Über uns & Links
Berliner Testament
Vollmacht Muster

© 2009 - 2012 Erbrecht-heute.de
Erbrecht-heute.de