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Welche Bedeutung hat der Erbschein?

Der Erbschein gilt als öffentlicher Erbnachweis, dieser wird auch nur einem Erben erteilt.

Hat ein Erblasser einen Grundbesitz vererbt, ist zur Eintragung der Grundbuchberichtigung immer ein Erbschein vorzulegen. Die Ausnahmen bilden nur das eindeutige notarielle Testament oder ein Erbvertrag. Banken akzeptieren nur teilweise das notarielle Testament mit Eröffnungsprotokoll als vollständigen Erbnachweis, dies wird unterschiedlich gehandhabt. Falls eine eidesstattliche Versicherung notwendig wird, muss eine Beantragung beim Amtsgericht oder einem Notar erfolgen. Sämtliche Angaben gegenüber Behörden oder Institutionen müssen durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden.

Ob in jedem Erbfall der Erbschein zum Nachweis der Erbenstellung benötigt wird muss der Erbe im einzelnen Fall überprüfen. Der Erbschein ist mit Kosten verbunden, weshalb man diesen nicht unnötig beantragen sollte. Jeder Erwerber einer Immobilie kann vom ausgewiesenen Erben im Erbschein eine zum Nachlass gehörende Sache ohne Bedenken erwerben. Ein Einblick in das Grundbuch ist trotzdem anzuraten und sinnvoll.

Der Erbscheinantrag kann zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts (Nachlassgericht) erklärt oder mit einem Schreiben beantragt werden. Das zuständige Nachlassgericht (eigene Abteilung des Amtsgerichts) befindet sich im letzten Wohnbezirk des Erblassers. Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, und hatte zudem keinen Wohnsitz im Inland, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (10823 Berlin, Grunewaldstraße 66-67) grundsätzlich zuständig. Ein Antrag auf den Erbschein kann auch beim Notar erstellt werden.

 

Nachweise, wenn kein Testament vorliegt

Sowohl Nachweis und auch Beantragung könnten immer dann aufwändig werden, wenn kein schriftlicher letzter Wille vorliegt.

In diesem Fall müssen die verwandtschaftlichen Verhältnisse genau geklärt werden. Auf der Grundlage von Personenstandsurkunden  wäre ein Nachweis des gesetzlichen Erbrechts möglich, dies wäre:

 

  • Die Sterbeurkunde 
  • Verschiedene Geburtsurkunden
  • Die Heiratsurkunde/n 

 

Der Antrag auf den Erbschein muss sehr genau begründet werden, damit das Gericht den Erbschein mit Fug und Recht erteilen kann.

 

Der Erbschein weist die Erbenstellung nach

Ein handschriftliches Testament erfüllt die öffentlichen Nachweiskriterien gegenüber den Behörden und Institutionen nicht. Ein solches Dokument könnte durch ein später geschriebenes Testament ungültig sein. In diesem Falle sollte ein Erbschein beantragt werden. Der Antragsteller muss die Richtigkeit (§ 2354 Abs.1 Nr.1 + 2, Abs.2 BGB) seiner Ausführungen mit Urkunden belegen und/oder lt. § 2355 BGB die entsprechenden weiteren Nachweise hinzufügen, die sein Erbrecht belegen.

Falls der Erblasser ein Bankkonto hinterlässt, können die Angehörigen nicht automatisch über das Vermögen verfügen. Die Bank hat die Pflicht, sich im Sinne des verstorbenen Kontoinhabers und dessen rechtmäßigen Erben Klarheit über die Person des Verfügenden verschaffen.

 

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