Was kann ich tun, um nicht Mitglied der Erbengemeinschaft zu werden?
Um überhaupt nicht als Mitglied zur Erbengemeinschaft zu gehören gibt es nur eine Möglichkeit und dies ist die Erbausschlagung. Hierfür kann man sich eventuell auch von den Miterben eine Abfindung zahlen lassen.
Erbe ausschlagen – was muss ich beachten
Wichtiger Hinweis: Es müssen sämtliche Fristen beachtet werden. Bevor Sie diesen meist unwiderruflichen Schritt gehen, sollten Sie sich unbedingt über sämtliche Konsequenzen und Rechtsfolgen zur Ausschlagung bei einem versierten Rechtsanwalt beraten lassen!
Zudem gäbe es die Möglichkeit den fachmännischen Rat einzuholen, ob es nicht besser wäre die Erbengemeinschaft in eine Bruchteilsgemeinschaft umzuändern. In der Bruchteilsgemeinschaft sind die einzelnen Erben wesentlich flexibler.
Verkauf des Erbteils
Eine weitere Möglichkeit, die zwar nicht verhindert, dass man zunächst einmal Mitglied wird ist der Verkauf des Erbanteiles an einen oder alle Miterben.
Die rasche Erbauseinandersetzung kann auch durch den Verkauf aller Wirtschaftsgüter des Nachlasses erfolgen. Nach der Veräußerung werden die Nachlassverbindlichkeiten befriedigt und der verbleibende Erlös wird unter den Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgeteilt.
Erbengemeinschaft - Auseinandersetzung
Das angestrebte Endziel der Erbengemeinschaft ist die Erbauseinandersetzung. Wenn sich die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft einigen können ist es rasch möglich, das Miteigentum in das alleinige Eigentum der Miterben zu übertragen.
Hierzu kann man auch einen Erbauseinandersetzungsvertrag abschließen, der die Sache ungemein beschleunigt. Dies ist durchaus ratsam bei der Erbauseinandersetzung von Betriebsvermögen, denn eine rasche unkomplizierte Weiterführung des Betriebes sichert auch dessen Fortbestehen und dies ist auch im Sinne des Erblassers.
Fazit: Es ist nicht zwingend notwendig, die Mitgliedschaft in einer Erbengemeinschaft zu vermeiden, sondern es ist wichtig, einen guten Ausweg aus den vielfach entstehenden Querelen zu finden. Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen, sondern suchen Sie den Rat eines kundigen Anwalts, der Weg könnte sich in jedem Fall lohnen.
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