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Was ist vorteilhafter, das notarielle oder das private Testament?

Zunächst einmal hat es viele Vorteile überhaupt ein Testament zu schreiben. Der Erblasser kann selbst regeln, wem er das Vermögen hinterlassen möchte.

Sollte kein Testament oder Erbvertrag vorliegen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Der Erblasser kann aufgrund der Testierfreiheit nicht nur den Partner und die Abkömmlinge wie im Gesetz vorgesehen begünstigen sondern auch Dritte, z.B. Patenkinder, einen Freund, oder hilfsbedürftige Menschen. Es ist auch möglich,  einen Teil des Nachlasses einer gemeinnützigen Organisation zukommen zu lassen. Die Frage ob es vorteilhafter ist das Testament notariell oder privatschriftlich zu verfassen lässt sich nicht so einfach beantworten. Hierzu wollen wir die Vor- und Nachteile einmal genauer ansehen.

 

Das privatschriftliche Testament

Die Vorteile:

  • Es verursacht zunächst einmal keine Kosten
  • Es kann kostenlos beliebig oft geändert werden (Ausnahme das gemeinschaftliche Testament, es kann nur mit dem Einverständnis beider Partner geändert oder gelöscht werden)

 

Nachteile

  • Auffindung im Erbfalle (sichere Verwahrung)
  • Manipulation durch den Finder
  • Ungenaue Formulierungen könnten zu falschen Auslegungen führen
  • Formfehler, das Testament ist ungültig

 

Das notarielle Testament wird mit fachmännischer Hilfe verfasst. Das kostet weniger als viele Erblasser glauben. Die Notarkammern beziffern die Kosten für ein notarielles Testament (im Jahr 2010) bei einem vererbten Vermögen von beispielsweise 100 000 Euro mit ca. 207 Euro und diese Staffelungen richten sich immer nach dem Vermögen zur Erstellung des Testaments. Sollte Ihr Vermögen im Laufe der Jahre anwachsen, ändert sich hieran nichts mehr. Zudem benötigen die Erben keinen Erbschein mehr, denn das notarielle Testament wird von sämtlichen Behörden und Institutionen anerkannt.

Die rechtliche Materie des Erbrechts hat viele Facetten und Möglichkeiten und diese sind für Nichtjuristen sehr unübersichtlich. Der Notar berät seine Mandanten hierzu und formuliert rechtssicher zudem kann auch die Testierfähigkeit des Erblassers nicht mehr angezweifelt werden. Die amtliche Verwahrung ist nur bedingt ein Vorteil, denn dies könnten Sie bei einem privatschriftlichen Testament gegen eine geringe Gebühr auch nutzen.

Sogar weniger als 20 % der Menschen hinterlassen ein öffentliches Testament. Viele Menschen begnügen sich mit der gesetzlich vorgesehenen Erbfolge. Die anderen wiederum schreiben vielfach unpräzise, und streitanfällige Regelungen mit der Folge, dass die Gerichte mit Erbstreitigkeiten gut beschäftigt sind.

 

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