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Vermögenswerte über den Tod hinaus bewahren

Viele Menschen legen großen Wert auf die Bewahrung ihrer Vermögenswerte auch über den Tod hinaus und befassen sich aus diesem Grund zu Lebzeiten intensiv mit dem geltenden BGB Erbrecht. Da sie mitunter ihr Leben lang hart gearbeitet und sich durchaus auch in Verzicht geübt haben, um sich die betreffenden Vermögenswerte überhaupt leisten zu können, ist es keineswegs außergewöhnlich, dass die betreffende Person ebenfalls ein großes Interesse daran hat, dass ihr Vermögen erhalten bleibt.

Allein der Gedanke daran, dass das eigene Hab und Gut in fremde Hände gelangt und nicht in der Familie bleibt, erscheint einigen Menschen mehr oder weniger unerträglich. Aber selbst wer mit dem Testament verfassen oder einer anderweitigen Verfügung von Todes wegen dafür Sorge trägt, dass die gewünschten Erben die jeweiligen Vermögenswerte erben, erlangt man hierdurch keineswegs absolute Sicherheit. Einerseits besteht natürlich das Risiko, dass die Vermögenswerte im Zuge der Auseinandersetzung doch aufgeteilt oder gar veräußert werden müssen und andererseits sind die Erben natürlich nicht dazu verpflichtet, die Erbschaft auch tatsächlich anzutreten.

Zum Anderen muss natürlich auch Erbschaftssteuer an den Fiskus abgeführt erden und auch das möchten die meisten Menschen so klein wie möglich halten. Es gibt die Möglichkeit einige Steuerersparnis-Modelle gerade beim Immobilien erben zu nutzen in die Nachlassplanung, doch hierzu benötigt man die Hilfe von kundigen Fachleuten wie zum Beispiel dem Steuerberater und auch einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.

Möglichkeiten zur Bewahrung der Vermögenswerte

Ein Testament ist folglich nicht die optimale Lösung, wenn es darum geht, die Vermögenswerte über den Tod hinaus zu bewahren. Dies bedeutet aber keineswegs, dass man keinerlei Möglichkeiten hierzu hat, stattdessen sollte man sich klar machen, was man erreichen möchte und anschließend die Optionen im deutschen Erbrecht heute durchgehen. Oftmals erweist sich die klassische Variante zu Lebzeiten Vermögen übertragen an fürsorgliche oder geliebte Verwandte, als gute Alternative zum klassischen Vererben. Im Zuge dessen ist man noch in der Lage, die Umsetzung der eigenen Wünsche und Vorstellungen zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschreiten. Zudem muss man nicht hoffen, dass alles gut geht, sondern hat die Gewissheit, dass alles geregelt ist. Etwaige Ersparnisse bezüglich der Besteuerung der Vermögensübertragung sind ein weiterer Pluspunkt.

Aber auch künftige Erblasser, die keine lebzeitige Vermögensübertragung wünschen, können durchaus eine Bewahrung ihrer Vermögenswerte erreichen. Die Gründung einer Stiftung ist beispielsweise eine gute Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass die betreffenden Vermögenswerte ausschließlich für den Stiftungszweck genutzt werden. Zudem kann man ebenfalls zur Bewahrung der Vermögenswerte beitragen, indem man eine Auflage im Rahmen des Testaments oder Erbvertrags definiert. Die Besonderheit einer Auflage besteht darin, dass der Beschwerte die betreffende Zuwendung nur dann erfüllt, wenn er zuvor die jeweilige Auflage erfüllt.

Geht es darum, Vermögenswerte über den eigenen Tod hinaus zu bewahren, bietet die deutsche Gesetzgebung folglich einige Möglichkeiten. Als juristischer Laie sollte man sich gegebenenfalls fachliche Unterstützung suchen und einen Anwalt oder Notar konsultieren. Für ein Beratungsgespräch sind die Anwalts- oder Notarkosten nicht so hoch, wie mancher Ratsuchende denken mag.

Sarah Greszat am 21.12.2011


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