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Neues-Erbrecht

Neues Erbrecht

Das deutsche Erbrecht ist ohne Frage ein überaus komplexes Gebiet der Gesetzgebung und unterliegt einer Vielzahl an Regelungen, die allesamt im Bürgerlichen Gesetzbuch juristisch verankert sind. Bei dem Erbrecht handelt es sich jedoch in keinster Weise um ein starres Konstrukt, denn im Zuge entsprechender Reformen finden immer wieder Anpassungen statt, so dass das aktuelle Erbrecht den aktuellen Gegebenheiten angeglichen wird. Solche Anpassungen bilden die Reformen des Erbrechts und finden alle paar Jahre immer wieder einmal statt.

So unterliegt das deutsche Erbrecht natürlich keinen täglichen Änderungen, wird aber dennoch hin und wieder reformiert. Vor allem Laien, die über keinerlei oder kaum Fachwissen im Bereich des Erbrechts verfügen, laufen somit teilweise Gefahr, sich auf veraltete Angaben zu stützen oder auf widersprüchliche Informationen zu stoßen. In Anbetracht dessen empfiehlt es sich, einen Fachmann hinzuzuziehen und folglich einen Fachanwalt für Erbrecht mit dem betreffenden Fall zu betrauen. Dieser ist stets auf dem neuesten Stand der Dinge und verfügt außerdem über ein fundiertes Fachwissen, so dass er Erben und künftige Erblasser adäquat beraten und betreuen kann.

Das neue Erbrecht 2010

So ist zum 01. Januar 2010 das neue Erbrecht in Kraft getreten, das durch verschiedene Veränderungen eine bedeutende Reform darstellte und somit mit einigen Neuerungen einherging, die seitdem für das deutsche Erbrecht heute maßgebend sind.

Eine der wesentlichen Veränderungen im Rahmen der Erbrechtsreform betrifft das Pflichtteilsrecht. Eine testamentarische Enterbung pflichtteilsberechtigter Verwandter ist seitdem auch dann möglich, wenn der Enterbte dem Erblasser oder einer diesem nahestehenden Person Schaden zugefügt oder nach dem Leben getrachtet hat. Zuvor war dies nur dann der Fall, wenn es sich bei dem Geschädigten um den Erblasser selbst, dessen Ehegatten oder eines seiner Abkömmlinge gehandelt hat. Wurde ein Pflichtteilsberechtigter zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt, ist dies ebenfalls ein zulässiger Entziehungsgrund des Pflichtteils.

Neben dem Pflichtteilsrecht ist auch die Anerkennung von Pflegeleistungen ein zentraler Aspekt des deutschen Erbrechts, der durch die Erbrechtsreform 2010 neu geregelt wurde. Bis dato konnten ausschließlich die Kinder eines Pflegebedürftigen im Erbfall Ausgleichsansprüche für die von ihnen geleistete Pflege geltend machen. Das neue Erbrecht 2010 handhabt dies jedoch anders und sieht eine diesbezügliche Gleichberechtigung der gesetzlichen Erben vor. Folglich kann jeder pflegende gesetzliche Erbe einen Ausgleichsanspruch geltend machen und hat somit ein Anrecht auf einen höheren Erbteil aus dem Nachlass. Dass der Pflegende für die Pflege des verstorbenen Erblassers seinen Beruf aufgegeben hat, ist hierbei auch nicht mehr Voraussetzung.

Sarah Greszat am 17.08.2011


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