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Nachlassverwertung

Nachlassverwertung

Jährlich werden in Deutschland rund 150 Milliarden Euro vererbt, wovon der Staat gleich seinen Anteil fordert. Meistens trifft die Vermögenden selbst die Schuld an den hohen Erbschaftssteuern. Wenn sie nämlich keine ausreichende Nachlass Regelung getroffen haben, schadet das meist nur den Erben. Der größte Teil der Bankkunden sind Senioren. Circa 70 Prozent haben sich bis jetzt noch nicht mit dem Thema Nachlassregelung beschäftigt. Dass für die Banken hier ein enormes Potenzial steckt, ist klar ersichtlich. Aber wenn die Bank Sie bei Ihrer Vermögensverwaltung und einer Vermögensübertragung unterstützt, dann hat sie auch Anspruch auf Gebühren. Wenn Sie selbst keine Vorsorge betreiben, dann geht sehr viel mehr von Ihrem Erbe verloren als nur die Bankgebühren. Oft ist es bei einem Todesfall wichtig, dass ein Bevollmächtigter sofort über das Erbe verfügen kann, damit ausstehende Zahlungen sofort vorgenommen werden können. Zum Beispiel die Beerdigungskosten, die oft sehr teuer sind. Wenn keine Bankvollmacht erstellt wurde, dann haben die Angehörigen oft das Nachsehen. Denn meist dauert es einige Wochen, bis ein Erbschein ausgestellt wurde. Und die Banken dürfen nicht auszahlen, solange kein Erbschein oder eine Bankvollmacht vorliegt.

Kontovollmacht für den Erben

Als Inhaber einer Kontovollmacht sollten Sie Folgendes beachten: Falls Sie nicht der eigentliche Erbe sind, dürfen Sie zwar über das Geld verfügen, müssen es jedoch später an die Erben zurückzahlen. Der Erbe selber jedoch kann gegenüber der Bank keinen Anspruch geltend machen, denn die Bank hat aufgrund der Vorsogevollmacht das Geld zu Recht ausgezahlt. Sie können am einfachsten für Ihre Erben vorsorgen, indem Sie entweder ein Bankkonto auf den Namen des Begünstigten einrichten. Mit einem Sperrvermerk verhindern Sie, dass der Erbe bereits zu Ihren Lebzeiten auf das Konto zugreifen kann. Eine andere Alternative ist das Gemeinschaftskonto in Form eines Oder-Kontos. Allerdings kann hier jeder der Kontoinhaber alleine und unbeschränkt über das Konto verfügen. Hier ist also viel Vertrauen nötig.

Die Banken sind seit einem BGH-Urteil auch dazu berechtigt, auch eine Testamentsvollstreckung durchzuführen (BGH, Az.: I ZR 213/01). Diese Tatsache, dass der Bundesgerichtshof zugestimmt hat, dass diese Dienste Banken anbieten und auch damit werben dürfen, hat bei vielen Banken zu einem neuen Geschäftsfeld „Nachlassregelung“ geführt. Denn bei einer Testamentsvollstreckung geht es vor allem um wirtschaftliche und nicht nur rechtliche Gesichtspunkte. Lesen Sie deshalb das Preisverzeichnis Ihrer Bank sorgfältig auf die Gebührenregelung hin durch. Fragen Sie auch bei Ihrem Bankberater nach, welche Kosten auf die Erben zukommen, wenn Ihnen plötzlich etwas zustößt. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für dieses Thema und sorgen Sie vor. Der erste Schritt ist die Erteilung einer Bankvollmacht an eine Person Ihres Vertrauens. Denn vor plötzlicher Krankheit oder Tod ist niemand geschützt. Deshalb ist es auch sinnvoll beizeiten ein Testament zu verfassen.

Angelika Schmid am 19.08.2011


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