Montag, 21. Mai 2012
Startseite | Ratgeber | Fragen & Antworten | Muster & Vorlagen | Testament
Erbrecht-heute.de
  • STARTSEITE
  • RATGEBER
    • Magazin
    • Erben & Vererben
    • Testament
    • Erbrecht
    • Erbschaftssteuer
    • Pflege
    • Vorsorge
    • Familienrecht
    • 50plus
    • Scheidung
  • FRAGEN & ANTWORTEN
  • MUSTER & VORLAGEN
  • TESTAMENT
Sie befinden sich hier: Startseite › Erbrecht › Müssen Beschenkte einen Pflichtteil auszahlen?
Muessen-Beschenkte-einen-Pflichtteil-auszahlen

Müssen Beschenkte einen Pflichtteil auszahlen?

Im Allgemeinen findet erst mit dem Tod des Erblassers eine Übertragung dessen Vermögens an die betreffenden Erben statt, so dass die Erbschaft die klassische Variante der Vermögensübertragung darstellt. Viele Menschen möchten dem jedoch vorweggreifen und mit der warmen Hand geben. Sie nehmen aus diesem Grund im Zuge einer Schenkung eine lebzeitige Vermögensübertragung vor. Während gewöhnliche Geschenke, wie zum Beispiel zum Geburtstag oder anderen Anlässen, nicht der Rede wert sind, gestaltet sich dies bei größeren Schenkungen, die gewissermaßen durchaus eine vorweggenommene Erbfolge bedeuten können, oftmals anders. 

Anstatt abzuwarten und den Dingen ihren Lauf zu lassen, wird der künftige Erblasser hierbei als Schenker aktiv und nimmt die Vermögensübertragung somit selbst in die Hand. 

Schenkungen sind grundsätzlich von der späteren Erbschaft unabhängig
Ausnahme: Es sei denn, sie fanden in den letzten zehn Lebensjahren des Schenkers statt, denn in diesem Fall ist eine Schenkung erbrechtlich durchaus relevant

Nachlassplanung und Schenkung

Ausschlaggebender Grund für eine Schenkung ist oftmals der Wunsch des Schenkers, seine Angehörigen schon zu Lebzeiten zu bereichern. Ein weiterer Grund ist mitunter auch eine Einsparung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Gleichzeitig besteht im Rahmen einer Schenkung anders als bei einer Erbschaft die Möglichkeit, dass man selbst aktiv wird und die gesamte Angelegenheit als Schenker in die Hand nimmt. So muss man nicht abwarten und hoffen, dass der letzte Wunsch auch in die Tat umgesetzt wird, sondern kann selbst dafür Sorge tragen, dass alles wie gewünscht abläuft, also schenken und vererben ohne Fehler.

Darüber hinaus erweist sich die Schenkung auch immer wieder als wesentliches Element einer umfassenden Nachlassplanung. Wenn es darum geht, die steuerliche Belastung für die Erben zu minimieren, ist eine Aufteilung des Nachlass-Vermögens oftmals die beste Wahl. Indem man schon frühzeitig Schenkungen vornimmt und somit die juristischen Freibeträge, die alle zehn Jahre genutzt werden können, ausnutzt, lässt sich die steuerliche Belastung bei der Erbschaftssteuer für die Begünstigten erheblich reduzieren.

Schenkungen und das Pflichtteilsrecht

Grundsätzlich sorgt eine jede Schenkung dafür, dass sich das Nachlassvermögen des Schenkers verringert und dessen Angehörige in seinem Todesfall geringere Erbansprüche geltend machen können. Nicht selten machen sich Schenker dies zunutze und sorgen im Zuge dessen dafür, dass die Pflichtteils-Berechtigten, deren kompletter Ausschluss oder Enterbung nicht möglich ist, möglichst wenig erben. Hierbei gilt es nach dem BGB Erbrecht aber einiges zu beachten, denn unter Umständen müssen Beschenkte durchaus die Pflichtteilsberechtigten auszahlen und werden demnach in die Pflicht genommen.

Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Schenkers vorgenommen wurden, sind im Rahmen der betreffenden Erbschaft relevant und werden hierbei angerechnet. Folglich geht der Gesetzgeber so vor, als handele es sich bei der Schenkung um einen Teil des Nachlassvermögens. Dies hat zur Folge, dass Pflichtteilsberechtigte mitunter einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen können. Durch das neue Erbrecht 2010 hat der Gesetzgeber dem Erblasser aber mehr Freiheiten verschafft. So werden Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall vorgenommen wurden, nicht mehr in voller Höhe angerechnet, denn das aktuelle Erbrecht sieht eine graduelle Berücksichtigung der Schenkung in Hinsicht auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch vor. Nichtsdestotrotz kommt es oftmals vor, dass die Beschenkten Pflichtteilsberechtigte auszahlen müssen.

Sarah Greszat am 13.02.2012


Weitere Themen dieser Kategorie:

Der unumgängliche Pflichtteil (16.05.2012)Uneheliche Abkömmlinge im Nachlassverfahren (15.05.2012)Verzichtserklärung vor der Erbschaft (02.05.2012)Das Erbrecht - Beratungsgespräch (30.04.2012)Nasciturus oder Fötus in der Erbreihenfolge (27.04.2012)Wenn das Familienvermögen verschenkt wurde (26.04.2012)Fristen zum Erbe ausschlagen (19.04.2012)

Das könnte Sie auch interessieren:

Honorar des Testamentsvollstreckers (21.05.2012)Die Vaterschaft aberkennen (21.05.2012)Erben auch Kuckuckskinder? (18.05.2012)Schulden vererben (18.05.2012)Erbschaft und Unterhaltsrecht (16.05.2012)Was geschieht bei einer notariellen Falschberatung? (16.05.2012)Testament - die wichtigsten Regelungen im BGB (15.05.2012)




Sie haben nicht gefunden wonach Sie suchen?

Familien- und Erbrecht von A bis Z Pfeil

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Testament Muster und Vorlagen

Das Erbe für gemeinnützige Zwecke spenden Pfeil
Gemeinnützige Unterstützung können Sie über den Tod hinaus noch bedenken. weiterlesen

Das Berliner Testament Pfeil
Infos rund um das gemeinschaftliche Testament sowie Vorlagen und Formulierungen weiterlesen

Ein Testament verfassen Pfeil
Über das handschriftliche und vor allem eigenhändige Verfassen eines Einzeltestaments. weiterlesen

Erbrecht aktuell Pfeil
Tagesaktuelle Infos und Tipps rund um das Familien- und Erbrecht sowie weitere Themen.weiterlesen

Alle Fragen und Antworten Pfeil
Unser umfangreicher Fragenkatalog mit Fragen rund um das deutsche Familien- und Erbrecht. weiterlesen

Internationales Erbrecht Pfeil
Wissenswertes rund um das internationale Familien- und Erbrecht (46 Länder). weiterlesen

Alle Muster & Vorlagen Pfeil
Kostenlose Muster, Volagen und Formulierungen für das verfassen eines Testaments. weiterlesen

Vollmacht Muster Pfeil
Muster Formulierungen für die allgemeine Vollmacht sowie die Generalvollmacht. weiterlesen

Modernisiertes Erbrecht Pfeil
Laut dem Bundesministerium für Justiz ist das modernisierte Erbrecht rechtskräftig. weiterlesen


MEIST GELESEN
Schenkungsvertrag
Pflege & Schiedsgericht
Schenkungssteuer
Bedürftigentestament
Testierfähigkeit

NEUESTE THEMEN
Erbschein & Nachlass
Teilungsversteigerung
Vorsorgevollmacht
Generalvollmacht
Gesetzlicher Erbteil

TESTAMENT
Testament Vorlage
Testament schreiben
Testament Formulierung
Testament verfassen
Berliner Testament Muster

FRAGEN & TIPPS
Internationales Erbrecht
Muster & Vorlagen
50plus & Scheidung
Erbschaftssteuer
Erbrecht & Schenkung

INTERN
Impressum & Datenschutz
RSS, Schnellzugriff
Über uns & Links
Berliner Testament
Vollmacht Muster

© 2009 - 2012 Erbrecht-heute.de
Erbrecht-heute.de