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Im Pflegefall den Nachlass verlieren?

Mit zunehmenden Lebensjahren der Generation 50+ wächst bei vielen Menschen die Angst vor einer etwaigen Pflegebedürftigkeit im Alter, schließlich ergeben sich hieraus massive Konsequenzen für das gesamte Leben. In jungen Jahren ist man bestrebt, auf eigenen Füßen zu stehen und wird so allmählich erwachsen. Die im Zuge dessen gewonnene Selbständigkeit und Teilhabe am öffentlichen Leben ist fortan die Basis der gesamten Ausrichtung des eigenen Lebens und somit essentiell. Chronische Erkrankungen, schwere Unfälle oder auch einfach nur die Begleiterscheinungen des Alters können jedoch dafür sorgen, dass man seine Eigenständigkeit zumindest teilweise aufgeben muss. Dass es älteren Menschen in der Regel alles andere als leicht fällt, sich ihre Pflegebedürftigkeit einzugestehen, ist folglich verständlich.

Von anderen Menschen abhängig zu sein, bereitet den Betroffenen oftmals Unbehagen und beraubt sie mitunter einer wichtigen Lebensgrundlage. Nichtsdestotrotz bedeutet eine Pflegebedürftigkeit natürlich nicht, dass man kein lebenswertes Leben mehr führen kann. Oftmals kümmern sich auch die Angehörigen liebevoll in einer Pflege mit Herz um die Pflege der Eltern oder ihrer älteren Verwandten und schaffen so die Basis für einen angenehmen Lebensabend im Kreise der Familie. Mitunter ist dies aber auch nicht möglich oder wird einfach nicht gewünscht, so dass der Pflegebedürftige eine professionelle Pflege in Anspruch nehmen muss. Hierfür stehen mobile oder ambulante Pflegedienste, Pflegeheime oder in leichteren Fällen auch ein betreutes Wohnen und viele weitere moderne Wohnformen für das Wohnen im Alter zur Verfügung.

Pflege und Erbrecht

Für das gesamte Umfeld und natürlich vor allem den Betroffenen selbst ist eine Pflegebedürftigkeit im Alter ein tiefer Einschnitt ins Leben und sorgt für teilweise gravierende Veränderungen. Auch hinsichtlich des BGB Erbrechts kann ein Pflegefall durchaus relevant sein und Konsequenzen haben. So besteht oftmals die Befürchtung, dass durch den Pflegefall ein Verlust des Nachlasses droht. Grundsätzlich ist dies nicht der Fall, doch ein Pflegefall kann dennoch dafür Sorge tragen, dass sich die Nachlass-Verteilung im Erbfall anders gestaltet.

Zunächst einmal muss aber bedacht werden, dass eine professionelle Pflege, insbesondere in stationären Einrichtungen, sehr kostenintensiv ist. Daher muss man in einigen Fällen davon ausgehen, dass es nicht selten vorkommt das zunehmend die Kosten im Laufe der Jahre das Vermögen des Pflegebedürftigen mehr oder weniger verschlingt. 

In Anbetracht dessen, dass Pflegeeinrichtungen teuer sind, ist es folglich gar nicht so unwahrscheinlich, dass man im Pflegefall den künftigen Nachlass verliert.

Erbrechtliche Ansprüche resultierend aus häuslicher Pflege

Durch die Reform des Erbrechts vom 01. Januar 2010 wurde zudem die häusliche Pflege durch Angehörige gestärkt, so dass diese seitdem höhere erbrechtliche Ansprüche geltend machen können. Jeder gesetzliche Erbe, unabhängig davon, ob er berufstätig ist oder nicht, hat folglich einen Anspruch auf einen erbrechtlichen Ausgleich der Pflegeleistungen, die er für den verstorbenen Erblasser erbracht hat. Pflegenden Angehörigen steht somit nicht nur der gesetzliche Erbteil, sondern zusätzlich auch ein entsprechender Ausgleich zu, er kann somit seine Leistungen anrechnen auf das Erbe. Die Pflegenden sollten allerdings einen Pflegevertrag schließen, denn diese Leistungen werden nicht automatisch beim Erben vergütet. Wir haben hierfür ein Pflegevertrag Muster in unserem Informationsportal.

Für die Miterben, die sich nicht an der Pflege des Erblassers beteiligt haben, bedeutet dies gleichzeitig, dass sie gewissermaßen einen Teil des Nachlasses an den pflegenden Angehörigen verlieren.

Sarah Greszat am 23.12.2011


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