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Haager-Uebereinkommen

Haager Übereinkommen

Im Rahmen der Haager Friedenskonferenzen in den Jahren 1899 und 1907 haben mehrere Staaten, die damals die bedeutendsten Mächte bildeten, einen Vertrag geschlossen, der als Haager Abkommen in die Geschichte einging und bis heute nach wie vor Bestand hat. Inhaltlich befassen sich die Konventionen mit kriegsvölkerrechtlichen Regelungen, die die Basis für das heutige humanitäre Völkerrecht darstellen. Dieser wichtige Teil des internationalen Kriegsrechts verdankt seinen Namen dem niederländischen Regierungssitz Den Haag, an dem das Haager Übereinkommen abgeschlossen wurde.

Insgesamt existieren 13 Haager Abkommen, die allesamt in den beiden betreffenden Jahren im Rahmen der Haager Friedenskonferenz geschlossen wurden. Die meisten Konventionen sind im alltäglichen Leben eher irrelevant, da sie dem Kriegsrecht unterliegen. Darüber hinaus besteht aber auch ein Haager Übereinkommen aus dem Jahr 1961, das in internationalen Erbfällen aufgrund des internationalen Erbrechts in Bezug auf die Erbschaft im Ausland von zentraler Bedeutung ist. Insbesondere juristische Laien sollten daher nicht den Fehler machen, die Haager Übereinkommen als kriegsvölkerrechtliche Regelungen abzutun, denn hierbei handelt es sich um weitaus mehr.

Das Haager Übereinkommen im internationalen Erbrecht

Jedes Land verfügt in der Regel über eine detaillierte Gesetzgebung, die selbstverständlich auch das Erbrecht betrifft. Kommt es zum Tod des Erblassers, findet demnach das Erbrecht des jeweiligen Landes Anwendung. Bei Liegenschaften gilt häufig der Standort beim Immobilien erben. Liegt die Immobilie in Italien, kommt auch das italienische Erbrecht, ist dies beispielsweise in Spanien der Fall, so das Erbrecht Spaniens zum Zuge. In Zeiten zunehmender Globalisierung und Internationalität ist die Lage oftmals aber gar nicht so einfach, da mitunter mehrere Rechtssysteme in einem Erbfall ohne Testament relevant sind. Folglich gilt es in einer derartigen Situation zunächst zu entscheiden, welches Erbrecht nun angewendet wird. Erblasser sollten also rechtzeitig handeln um das Vermögen über den Tod hinaus zu bewahren. Wir empfehlen hierzu rechtssichere Vorlagen zu Rate zu ziehen.

Mit dem Haager Übereinkommen von 1961 hat die Staatengemeinschaft in dieser Hinsicht für mehr Klarheit und gemeinsam für eine einheitliche juristische Basis gesorgt. So befasst sich dieses Haager Übereinkommen im Wesentlichen mit dem auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht. Aus diesem Haager Abkommen ergibt sich das sogenannte IPR, das Internationale Privatrecht, zu dem selbstverständlich auch das Erbrecht gehört. 

In Erbfällen mit Auslandsbezug ist das betreffende Haager Übereinkommen demnach durchaus von großer Bedeutung, sofern die betreffenden Staaten dieses auch abgeschlossen haben.

Haager Übereinkommen zu internationalen Adoptionen

Dass die kriegsvölkerrechtliche Ausrichtung des Haager Übereinkommens lediglich der Anfang war, zeigt zudem spätestens das Haager Übereinkommen zu internationalen Adoptionen aus dem Jahr 1993. Auslandsadoptionen kommen heutzutage recht häufig vor, so dass eine internationale Regelung erforderlich wurde. Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption dient der Wahrung des Kindeswohls und verpflichtet die Staaten zu einer entsprechenden Kooperation. Nicht die Kosten der Adoption im Ausland stehen hierbei im Vordergrund, sondern vor allem Kinderhandel soll auf diese Art und Weise verhindert werden.

Sarah Greszat am 10.02.2012


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