
Bald Einigung zum Europäischen Nachlasszeugnis?
In Zeiten zunehmender Globalisierung wächst die Welt mehr und mehr zusammen, so dass ein wirtschaftlicher und kultureller Austausch zwischen den Nationen heutzutage eine absolute Selbstverständlichkeit darstellt. Vor allem die Wirtschaft setzt auf grenzübergreifende Kontakte und internationale Kooperationen, schließlich spielen Importe und Exporte eine zentrale Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung.
Darüber hinaus erfüllen sich aber auch jedes Jahr zahllose Menschen den Traum vom Auswandern und kehren der Bundesrepublik Deutschland den Rücken oder andere wiederum finden in Deutschland eine neue Heimat. Insbesondere innerhalb der Europäischen Union ist dies häufig der Fall, denn die Gesetzeslage macht es EU-Bürgern besonders leicht in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union überzusiedeln, was dann auch ganz rasch Folgen beim Erben und Vererben hat, weswegen hier ein starkes Internationales Erbrecht mehr als überfällig wäre. Das betrifft die Klarheit für die Erben ebenso, wie auch die Regelungen zur Erbschaftssteuer, welche sich beim Auslandserbe völlig anders gestalten kann.
Neue Erbrechtsverordnung für Europa
Um in diesem Bereich für eine einheitliche Lösung und vollkommene Klarheit zu sorgen, haben sich die Justizminister Europas im Rat für Justiz und Inneres zusammengeschlossen und arbeiten gegenwärtig an einer neuen Erbrechtsverordnung für Europa. In Anbetracht der Tatsache, dass jährlich etwa 450.000 grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb der EU anfallen, ist eine einheitliche Lösung in Sachen Erbrecht dringend notwendig. Internationales Erbrecht steht immer noch auf tönernen Füßen, vor allem da sich die nationalen Regelungen mitunter widersprechen. Deshalb sind sich die Justizminister diesbezüglich einig und wollen deshalb eine neue Erbrechtsverordnung für Europa verabschieden.
Die zentralen Aspekte der neuen europäischen Erbrechtsverordnung wurden bereits festgelegt und bilden einen einheitlichen Rahmen für internationale Erbfälle sowie ein internationales Testament innerhalb Europas. So soll die neue Erbrechtsverordnung mit vier zentralen Kompetenzen ausgestattet werden und sich mit der Zuständigkeit des Gerichts, dem jeweils anzuwendenden Erbrecht, der grenzüberschreitenden Akzeptanz und Vollstreckung von öffentlichen Urkunden und Entscheidungen in erbrechtlichen Angelegenheiten, sowie der Einführung des europäischen Nachlasszeugnisses beschäftigen. Zumeist handelt es sich beim Vererben um Immobilien im Ausland.
Das europäische Nachlasszeugnis
Das europäische Nachlasszeugnis ist demzufolge ein wesentlicher Bestandteil der neuen Erbrechtsverordnung, auf die sich die Justizminister Europas geeinigt haben. Bei diesem europäischen Nachlasszeugnis handelt es sich gewissermaßen um einen europäischen Erbschein. Zentrale Aufgabe dieses amtlichen Dokuments ist es folglich, die Erbenstellung nachzuweisen.
Darüber hinaus beinhaltet es Angaben über die jeweiligen Erbquoten, die Höhe des dem betreffenden Erben zustehende Nachlass-Vermögens, sowie die Art und Weise der Berufung zur Erbfolge. In dieser Hinsicht erinnert das europäische Nachlasszeugnis also stark an den deutschen Erbschein. Eine weitere Besonderheit, die das europäische Nachlasszeugnis vom deutschen Erbschein abgrenzt, ist die Tatsache, dass es zudem Auskunft darüber gibt, welches Erbrecht (z.B. Erbrecht Spaniens oder italienisches Erbrecht) in dem konkreten Erbfall Anwendung findet. Auf diese Art und Weise sind Europas neue Regelungen und das europäische Nachlasszeugnis bestens für grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb Europas geeignet und dürfte hier für erhebliche Erleichterungen im Rechtsverkehr sorgen.
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