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Aus welchem Grund gibt es den Pflichtteil?

Der Erblasser ist grundsätzlich frei in seiner Bestimmung, wer der Erbe seines Vermögens sein soll. Dies bezeichnet das Bürgerliche Gesetzbuch, §§ 2303 ff., als Testierfreiheit. Er hat hierbei sogar die Chance, ihm nicht genehme Angehörige ohne den Grund dafür anzugeben gänzlich zu enterben. Der Gesetzgeber schützt jedoch im BGB den engsten Angehörigenkreis vor Willkür und räumt diesem deswegen ein Pflichtteilsrecht ein. Das Pflichtteilsrecht stellt also einen gesetzlichen Widerspruch zur Testierfreiheit dar und beschränkt dieses ein Stück weit. Wenn man allerdings kein Testament aufsetzt, bestimmt der Gesetzgeber nach dem deutschen Erbrecht.

In der Regel steht dem Berechtigten das ordentliche Pflichtteilsrecht zu. Dies ist immer der aus dem realen Nachlasswert zu ermittelnde Pflichtanteil. Unter einem realen Nachlass versteht man sämtliche im Erbfall vorhandenen Gegenstände und Forderungen. Beim ordentlichen Pflichtteil werden selbstverständlich auch vorher alle Verpflichtungen abgezogen.

Der Pflichtteilsanspruch entsteht bei der Enterbung

Jeder Mensch kann sich seinen Erben selbst aussuchen und er muss dies nicht zwingend im Verwandtenkreis tun. Die engsten Verwandten kann der Erblasser im Testament übergehen. Aufgrund des gesetzlichen Pflichtteilsrechts steht ihnen trotzdem Geld aus dem Nachlass zu.

Auch wenn im Testament jemand anderes begünstigt wurde muss dieser als Erbe den überlebenden Ehepartner und sämtliche Kinder oder vielleicht auch die Eltern des Verstorbenen ausbezahlen.

Der Pflichtteilsanspruch richtet sich nach dem Wert des gesetzlich vorgesehenen Erbteils. Auch Schenkungen, bis zu 10 Jahre vor dem Ableben des Erblassers, werden beim Pflichtteilsrecht mit eingerechnet. Sobald der Schenkende nicht mehr lebt, kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch, nach den gesetzlichen Bestimmungen, auch auf diese Werte darauf erheben.

Der Erblasser könnte allerdings mittels einer Gegenleistung und eines notariell verfassten Vertrages auch einen Verzicht auf das Pflichtteilsrecht erreichen. Durch  Pflichtteilsverzichte, die Anordnung von Anrechnungs- und Ausgleichsbestimmungen kann ein Erblasser vorsorgen und spätere Auseinandersetzungen zwischen den Erben auch vermeiden. Sprechen Sie mit einem Notar oder Rechtsanwalt über die Einzelheiten.

 

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