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Erbrecht Österreich

Grundsätzlich handelt es sich beim Erbrecht um ein elementares Grundrecht, das jedem Menschen die Möglichkeit gibt, noch zu Lebzeiten Verfügungen von Todes wegen zu machen. Dies geschieht für gewöhnlich mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrags, sodass der potentielle Erblasser schon frühzeitig Vorkehrungen für sein eigenes Ableben treffen kann. Selbstverständlich kommt das Erbrecht auch zur Anwendung, falls keine letztwillige Verfügung des verstorbenen Erblassers vorliegt. In einem solchen Fall wird der Nachlass auf der Grundlage der bestehenden Gesetze in dem entsprechenden Land aufgeteilt.

Erbrecht Österreich – die Unterscheidung zum deutschen Recht

So erscheint beispielsweise das österreichische Erbrecht auf den ersten Blick nicht von den in Deutschland gültigen Gesetzen abzuweichen, sodass für den Laien schnell der Eindruck einer einheitlichen Regelung für erbrechtliche Angelegenheiten entsteht. Dies ist jedoch nicht der Fall, schließlich handelt es sich bei Deutschland und Österreich um zwei eigenständige Staaten mit einer vollkommen unabhängigen Gesetzgebung. Das österreichische Erbrecht stimmt daher zwar in vielen Punkten mit den deutschen Gesetzen überein, ist jedoch keinesfalls deckungsgleich.

Nichtsdestotrotz existieren im deutschen und österreichischen Erbrecht viele Gemeinsamkeiten. So bezeichnet man das Vermögen einer verstorbenen Person auch hier als Nachlass. Zudem kann auch in Österreich eine Erbberechtigung durch einen Erbvertrag, ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge entstehen. Eine Besonderheit des Erbvertrages ist jedoch, dass dieser in Österreich nur unter Ehegatten geschlossen wird. Lebenspartner gelten vor dem österreichischen Gesetz dahingegen als Fremde und können daher nicht in einem Erbvertrag bedacht werden. Zudem können diese auch keinerlei Erbansprüche geltend machen und haben kein Anrecht auf einen Pflichtteil am Nachlass. Wer also in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und seinen Partner im Falle des eigenen Todes gut versorgt wissen möchte muss diesen in Österreich testamentarisch bedenken.

Erbrecht Österreich – nahe Verwandte erbberechtigt

Die Kinder des Erblassers, sowie dessen noch lebender Ehegatte sind nach österreichischem Gesetz pflichtteilsberechtigt und erhalten folglich auf jeden Fall einen gewissen Anteil vom Nachlass, selbst wenn der Verstorbene diese in seiner letztwilligen Verfügung nicht bedacht hat. Der österreichische Gesetzgeber akzeptiert jedoch auch einige Ausnahmen, sodass selbst pflichtteilsberechtigte Verwandte vollständig enterbt werden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Ehepartner seine Beistandspflicht vernachlässigt hat, der Erbe den Erblasser in einer Notsituation im Stich gelassen hat oder einen sittenwidrigen Lebenswandel führt.

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