Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft bildet das Gegenteil zum Alleinerben, denn hierbei erbt nicht nur eine einzige Person, sondern eine Mehrzahl an Hinterbliebenen. Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn der Erblasser mehrere Erben in seinem Testament benennt oder wenn mehrere Personen existieren, die zu den gesetzlichen Erben gehören. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft werden auch als Miterben bezeichnet und nehmen gemeinsam die Pflichten und Rechte des Erblassers wahr. Somit wird der Nachlass des Verstorbenen im Falle einer Erbengemeinschaft unter mehreren Personen aufgeteilt. Die Miterben einer Erbengemeinschaft werden aber nicht gemeinschaftlich Eigentümer des gesamten Nachlasses, sondern erhalten jeweils einen Anteil, schließlich ist die Verteilung bzw. Auseinandersetzung des Erbes das zentrale Ziel einer Erbengemeinschaft.
Die Verwaltung des Nachlasses geschieht stets gemeinschaftlich, wobei jeder Miterbe über eine seinem Erbteil angemessene Stimmberechtigung verfügt. Insbesondere bei der Auseinandersetzung kommt es unter den Hinterbliebenen nicht selten zu Streitigkeiten, die durchaus auch vor Gericht landen. Hierbei hat jeder einzelne Miterbe die Möglichkeit, seine Rechte am Erbe unabhängig von der Erbengemeinschaft gerichtlich geltend zu machen. Dies ist besonders häufig der Fall, wenn der Erblasser kein konkretes Testament hinterlassen hat. Wer dem also noch zu Lebzeiten vorbeugen und so einen Bruch in der Familie oder im Freundeskreis verhindern möchte, sollte sich daher schon frühzeitig mit dem Thema Erben auseinandersetzen und ein aussagekräftiges Testament verfassen.
Die Erbengemeinschaft ist ein gemeinschaftliches Erbe
Grundsätzlich erbt eine Erbengemeinschaft also gemeinschaftlich den gesamten Nachlass des Erblassers, es sei denn dieser hat in seinem Testament genaue Angaben darüber gemacht, wer was erben soll. Dies erweist sich in den meisten Fällen als äußerst ratsam, da man auf diese Weise seinen letzten Willen konkret formuliert und somit sichergehen kann, dass dieser nach dem eigenen Ableben auch erfüllt wird. Ohne solche Angaben kommt es oft zu gravierenden Diskrepanzen unter den Miterben, die nur noch von einem Richter geklärt werden können.
Wer seinen Angehörigen diesen Stress ersparen und auf Nummer sicher gehen möchte, zieht frühzeitig einen erfahrenen Anwalt oder Notar zurate und formuliert mit dessen Hilfe ein eindeutiges Testament, das keine Fragen mehr offen lässt. Auf diese Weise können Unstimmigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft bereits im Vorfeld effektiv vermieden werden, schließlich hat der Erblasser seinen letzten Willen ausdrücklich formuliert.
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