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Wohnungsaufloesung-nach-Todesfall

Wohnungsauflösung nach Todesfall

Der Tod eines Familienangehörigen hat stets weitreichende Folgen und bedeutet nicht nur einen schweren Verlust für die Hinterbliebenen. Die Wohnungsauflösung ist vorrangige Pflicht des/der Erben und der nächsten Angehörigen. So gilt es in einem solchen Fall, einiges zu organisieren, wie zum Beispiel die Beisetzung des Verstorbenen. Bei bedürftigen Familien übernimmt die Bestattungskosten das Sozialamt. Darüber hinaus ist ein Todesfall auch immer ein Erbfall, weshalb sich die Hinterbliebenen ebenfalls mit erbrechtlichen Dingen auseinandersetzen und sich um den Nachlass kümmern müssen.

Gründe für eine rasche Wohnungsauflösung

Nach einem Sterbefall steht zudem auch die Wohnungsauflösung an, denn unter anderem muss der Mietvertrag schnellstmöglich gekündigt werden. Die Erben des verstorbenen Erblassers treten nach dessen Tod in juristischer Hinsicht an dessen Stelle und erwerben somit eine Vielzahl an Rechten und Pflichten von Todes wegen, was beispielsweise zur Folge hat, dass das Mietverhältnis auf die Hinterbliebenen über geht. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte man aus diesem Grund die Wohnungsauflösung möglichst schnell in Angriff nehmen.

Darüber hinaus ist die Wohnungsauflösung aber auch in emotionaler Hinsicht ein wichtiger Schritt, den man auf keinen Fall allzu lange vor sich herschieben sollte. Den Haushalt des Verstorbenen aufzulösen, die Wohnung auszuräumen und das Mietverhältnis zu kündigen, sind daher ebenfalls wichtige Schritte im Rahmen der Trauerbewältigung und helfen den Hinterbliebenen, den Tod der betreffenden Person zu verarbeiten. Neben der Beerdigung bildet somit auch die Wohnungsauflösung einen Abschluss.

Der Erbe übernimmt die Immobilie

Aber selbst wenn der Verstorbene nicht zur Miete, sondern in seinen eigenen vier Wänden gelebt hat, besteht ein großes Interesse an einer raschen Wohnungsauflösung. So haben die Immobilien Erben zwar keine Mietforderungen zu befürchten, doch damit der Erbe beim Wohnung erben diese auch in Besitz nehmen kann, sollte die Wohnungsauflösung bereits stattgefunden haben. Außerdem stellen der Hausrat und alle in der Wohnung befindlichen Gegenstände einen Teil des Nachlassvermögens dar. Der Hausrat steht allerdings im Zuge des Voraus in aller Regel dem überlebenden Ehepartner zu. Im Rahmen der Wohnungsauflösung kann dann festgestellt werden, welche Vermögenswerte in der Wohnung vorhanden waren. All die Dinge, die die Hinterbliebenen nicht möchten, können dann veräußert und so zu Geld gemacht werden, das selbstverständlich in die Erbmasse fließt und so auch in den Erbschein übernommen wird.

Folglich sprechen zahlreiche Punkte für eine rasche Wohnungsauflösung nach einem Todesfall. Nichtsdestotrotz sollten die Hinterbliebenen hierbei nichts überstürzen und sich durchaus ein paar Tage Zeit lassen, schließlich bedeutet der Tod eines geliebten Menschen einen schweren Verlust. Bei der Auflösung der Wohnung des Verstorbenen wird man massiv mit dessen Tod konfrontiert und benötigt somit ein gewisses Maß an innerer Stärke. Im Rahmen des Trauerprozesses kann die Wohnungsauflösung auch durchaus heilsam sein und die Angehörigen bei der Verarbeitung ihrer Trauer unterstützen.

Sarah Greszat am 12.10.2011


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