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Wie entstehen Nachlasskosten?

Erben und auch künftige Erblasser erliegen oftmals dem Irrglauben, dass eine Erbschaft in erster Linie mit der Übertragung von Vermögenswerten einhergeht und somit für die Erwerber in wirtschaftlicher Hinsicht einen Gewinn darstellt. Laien vergessen demnach mitunter, dass der Nachlass auch verschuldet sein könnte und die Erbschaft folglich vor allem den Erwerb von Verbindlichkeiten bedeutet. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich frühzeitig über die Zusammensetzung des Nachlasses zu informieren, so dass man noch die Möglichkeit hat, das Erbe auszuschlagen. Außerdem dürfen auch die Nachlasskosten nicht außer Acht gelassen werden, weil diese einen nicht unwesentlichen Teil der Nachlassverbindlichkeiten ausmachen.

Bei der Entscheidung, ob man die Erbschaft annehmen soll oder nicht, sollte man aus diesem Grund nicht nur die Schulden, die der Erblasser hinterlassen hat, berücksichtigen, sondern ebenfalls die Nachlasskosten. Diese fallen erst im Rahmen der Nachlassabwicklung an und sind für viele Erben erst einmal nicht offensichtlich. Deshalb sollten sich Erben möglichst fachlichen Beistand bei einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Notar suchen und mit diesem gemeinsam die gesamten Nachlassverbindlichkeiten erörtern. So können böse Überraschungen vermieden werden, schließlich erfährt der Erbe auf diese Art schon früher, welche Kosten zu denen auch die Bestattungskosten gehören, auf ihn zukommen, und kann gegebenenfalls die Erbausschlagung erklären, denn kein Erbe wird gezwungen Schulden erben zu müssen.

Nachlasskosten

Die Nachlasskosten sind zwar ein fester Bestandteil der Nachlassverbindlichkeiten, werden aber dennoch häufig vernachlässigt, da sie erst durch die Nachlassabwicklung anfallen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Nachlasskosten mitunter ganz schön ins Gewicht fallen und somit keineswegs unerheblich sind, sollte man diesen Fehler aber möglichst nicht machen, weil ansonsten am Ende eine böse Überraschung droht.

Die Testamentseröffnung, die Nachlasspflegschaft, der Nachlassverwalter, die Errichtung eines Inventars, ein etwaiges Nachlassinsolvenz-Verfahren, das Nachlassgläubigeraufgebot und die Nachlasspflegschaft sind entscheidende Faktoren hinsichtlich der Nachlasskosten. Diese  gehen allesamt zu Lasten der Erben, schließlich sieht der deutsche Gesetzgeber eine Erbenhaftung für die Nachlasskosten vor. In der Praxis bedeutet dies, dass die am Nachlass beteiligten Personen nicht nur für die Erblasserschulden, sondern auch für die Nachlasskosten und somit für die gesamten Erbfallschulden aufkommen müssen.

So kann es selbst bei einem zunächst nicht überschuldeten Nachlass dazu kommen, dass die Nachlasskosten das vorhandene Vermögen übersteigen und den Erben somit zusätzliche Kosten entstehen. Indem man die Haftung auf das Nachlassvermögen beschränkt und gegebenenfalls eine Insolvenz anstrebt, kann man aber verhindern, dass auch das eigene Privatvermögen hierfür herangezogen wird.

Sarah Greszat am 28.09.2011


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