Vererben vs. Stiftung gründen

Die Aussicht darauf, dass man eines Tages verstirbt und all das, was einem im Leben so viel bedeutet, zurücklassen muss, macht wohl den meisten Menschen mehr oder weniger große Angst. Vor allem die Tatsache, dass man seine Lieben zurücklässt und mitunter plötzlich aus dem Leben gerissen wird, sorgt für Unbehagen. Dass der Tod ein Thema ist, mit dem man sich lieber nicht befasst und es stattdessen eher aus seinem Bewusstsein verdrängt, ist daher in keinster Weise überraschend. Dennoch sollte man sich seinen Ängsten stellen und offen damit umgehen, denn nur so kann man sich von seiner Furcht befreien, die Vermögenswerte über den Tod hinaus bewahren und dazu auch entsprechende Vorkehrungen treffen. Selbst wenn es zunächst beängstigend erscheint, Vorsorgemaßnahmen für den Fall des eigenen Todes zu treffen, ist dies überaus sinnvoll.

So sollte man sich intensiv damit auseinandersetzen, was mit dem Hab und Gut nach dem eigenen Tod geschehen soll. Handelt es sich hierbei lediglich um persönliche Gegenstände oder den Hausrat, sollte man eine Verfügung von Todes wegen unter Umständen trotzdem in Erwägung ziehen. Im Falle eines größeren Vermögens ist dies jedoch dringend anzuraten, da man nur so über den eigenen Tod hinaus über sein Vermögen verfügen kann. Zudem kann man mit einer guten Beratung auch Erbschaftssteuer sparen oder eine Firmenübergabe durch eine Nachfolgeregelung ordnen.

Erbschaft oder Stiftung

Hat man sich erst einmal dazu entschlossen, für den eigenen Tod eine Vermögensvorsorge in die Wege zu leiten, steht man vor der Frage, wie man dies am besten bewerkstelligt. Eine Erbschaft ist hierbei die klassische Variante und erfolgt auch, wenn man im Vorfeld keinerlei Maßnahmen ergreift. Alternativ kann man natürlich eine gewillkürte, statt der gesetzlichen Erbfolge festlegen und so zu Lebzeiten in die Erbschaft eingreifen. Mit dem eigenen Tod geht der gesamte Besitz dann in den Besitz der Erbengemeinschaft über. Später findet dann die Erbauseinandersetzung statt, in deren Rahmen der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt wird.

Als Erblasser hat man im Falle einer Erbschaft keine Gewalt mehr über seinen Besitz, schließlich geht dieser automatisch auf die Erben über. Wer aber fürchtet, dass diese gegen seinen Willen handeln könnten, oder wer einfach seinen Nachlass an einen bestimmten Zweck binden möchte, ist mit der Gründung einer Familienstiftung gut beraten. Wesentliche Aufgabe einer Stiftung ist schließlich der Erhalt des Vermögens, sowie die Verfolgung eines vom Stifter festgelegten Zwecks mithilfe dieses Kapitals. In der Satzung der Stiftung werden die Rahmenbedingungen für die Arbeit der jeweiligen Stiftung festgelegt. Wer über seinen Tod hinaus Gutes tun möchte, ist mit der Errichtung einer Stiftung für gewöhnlich auf der sicheren Seite. Welchen genauen Zweck diese verfolgt, liegt selbstverständlich in den Händen des Stifters, der diese erst ins Leben ruft. Alles Wichtige hierzu ist im Stiftungsrecht schon vorsorglich festgelegt.

Bei großen Vermögen erfolgt die Nachlassabwicklung mit Testamentsvollstrecker oder auch klugerweise mit einem Beraterstab aus Notar, Anwalt für Erbrecht und einem Steuerberater.

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