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Rechtsprechung zur Erbschaft in Deutschland

Für die meisten Verbraucher erscheinen Recht und Rechtsprechung nicht selten als Buch mit sieben Siegeln, das sich ihnen kaum erschließt. Nicht selten kommt es vor, dass gerichtliche Entscheidungen oder juristische Fakten auch und gerade im so emotionsgeladenen Erbrecht so gar nicht dem Rechtsempfinden juristischer Laien entsprechen. Dies ist jedoch vor allem in der Unkenntnis der Verbraucher begründet, schließlich handelt es sich bei der Rechtsprechung um eine überaus komplexe Angelegenheit. Auch im Zusammenhang mit dem Erbrecht zeigt sich immer wieder in den Urteilen die Komplexität der deutschen Rechtsprechung. In Anbetracht dessen ist es für juristische Laien stets ratsam, einen Fachmann aufzusuchen und bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht Rat zu suchen.

BGB als Basis für die Rechtsprechung zum Erbrecht in Deutschland

Basis für die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland ist für gewöhnlich das BGB. Auch im Zusammenhang mit dem deutschen Erbrecht heute ist das Bürgerliche Gesetzbuch das Maß aller Dinge, denn das Fünfte Buch des BGB beinhaltet sämtliche Bestimmungen zum Erbrecht und regelt dieses somit detailliert.

Unabhängig davon, ob es um das Testament verfassen, die gesetzliche Erbfolge oder den Umgang mit Nachlassverbindlichkeiten geht, im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches findet sich die juristische Basis für die Rechtsprechung zum Erbrecht in Deutschland. Juristischen Laien hilft ein Blick ins BGB aber dennoch häufig nicht wirklich weiter, da ihnen einfach das juristische Fachwissen fehlt, um die ganze Tragweite einzelner Bestimmungen zu begreifen. Obgleich der deutsche Gesetzgeber eine eindeutige Gesetzesgrundlage zum Erbrecht juristisch verankert hat, kommt es daher immer wieder zu Unklarheiten und Fragen. Eine kompetente Beratung beim Anwalt oder Notar kann hier in der Regel rasch Abhilfe schaffen und für die notwendige Klarheit sorgen.

Erbrechtliche Verfahren vor dem Nachlassgericht

Der hinzugezogene Rechtsanwalt für Erbrecht übernimmt aber nicht nur eine fachmännische Beratung, sondern unterstützt seinen Mandaten auch bei erbrechtlichen Verfahren vor dem Nachlassgericht oder bürokratischen Angelegenheiten, die mit dem Erbrecht in Zusammenhang stehen. Als erfahrener Jurist und Experte auf dem Gebiet des Erbrechts ist dieser mit den gerichtlichen Abläufen vertraut, weiß, was zunächst zu tun ist, und kennt außerdem aktuelle Erbrecht-Urteile.

Nichtsdestotrotz ist man selbstverständlich nicht gezwungen, einen Anwalt hinzuzuziehen, und kann die ganze Sache durchaus in die Hand nehmen. Für den künftigen Erblasser bietet sich im Rahmen eines eigenhändigen Testaments die Möglichkeit, für den Ernstfall Vorsorge zu treffen, ohne juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für die Erben gestaltet sich die gesamte Angelegenheit dahingegen schwieriger, da es für sie einiges zu beachten gibt. So sind nach dem Tod des Erblassers zunächst einige Behördengänge erforderlich, bevor man sich den erbrechtlichen Angelegenheiten widmen kann. Im Zuge dessen gilt es zunächst, in Erfahrung zu bringen, ob der Verstorbene eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat oder nicht. Dieser Punkt ist für die Rechtsprechung zum Erbrecht in Deutschland von zentraler Bedeutung, da sich hieraus ergibt, ob die gesetzliche Erbfolge Anwendung findet oder stattdessen die testamentarisch definierte gewillkürte Erbfolge des Erblassers.

In jedem Fall ist das Nachlassgericht die richtige Behörde in solchen Situationen. Als gerichtliche Instanz für Angelegenheiten des Erbrechts führt das zuständige Nachlassgericht die Rechtsprechung zum Erbrecht durch. So obliegt es dieser Gerichtsinstanz das im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches verankerte Erbrecht in der Praxis anzuwenden. Abgesehen von etwaigen Gerichtsverfahren, die zur Klärung erbrechtlicher Auseinandersetzungen dienen, befassen sich die Nachlassgerichte unter anderem ebenfalls mit der Testamentseröffnung, der Bestellung eines Testamentsvollstreckers, Nachlassinsolvenzen und auch der Ausstellung von Erbscheinen und allen relevanten Sachverhalten zum Erben und Verberben. Die gesamte Rechtsprechung im Zusammenhang mit einer Erbschaft fällt in der Bundesrepublik Deutschland folglich den Nachlassgerichten zu. Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts, das stets eine eigene Einheit innerhalb des Amtsgerichts bildet, ergibt sich aus dem letzten Wohnsitz des verstorbenen Erblassers.

Sarah Greszat am 19.03.2012


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