
Rechtsanwälte im Erbrecht
Die Komplexität des deutschen Erbrechts ist unumstritten und stellt alle Beteiligten immer wieder vor mehr oder weniger große Herausforderungen. Dies beginnt bereits bei der Vorsorge und frühzeitigen Regelung des eigenen Nachlasses, denn als künftiger Erblasser wird man hier mit einer enormen Vielzahl an Gesetzen und Regeln konfrontiert. All diese Bestimmungen sollten bei der Errichtung eines Testaments oder der Erstellung einer anderweitigen Verfügung von Todes wegen dringend beachtet werden, schließlich kann man sich im Nachhinein nicht mehr korrigieren. Findet das Testament erst einmal Anwendung, ist es für den Testator zu spät, etwaige Fehler zu korrigieren oder Missverständnisse aus der Welt zu schaffen, die er aus Unwissenheit testamentarisch verfügt hat, schließlich ist er zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben. Mündliche Aussagen der Angehörigen werden vom Nachlassgericht zwar angehört, doch das geschriebene Wort zählt mehr.
Testament mit anwaltlicher Hilfe errichten
Um sich hiervor zu schützen, sollte man einen Experten zurate ziehen und sich dessen Wissen zunutze machen. Solche Experten im Bereich Erbrecht sind in erster Linie Anwälte, die ihren Mandanten gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt kann man dann ein Testament errichten und im Zuge dessen grobe Fehler vermeiden. Gleichzeitig können Rechtsanwälte im Erbrecht eine fundierte Beratung durchführen und ihren Mandanten dabei helfen, ihren letzten Willen testamentarisch zu definieren. Auf diese Art und Weise kann eine unklare Ausdrucksweise ebenso vermieden werden wie eine Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch testamentarische Verfügungen.
Künftige Erblasser sollten jedoch stets berücksichtigen, dass gemeinsam mit einem gewöhnlichen Rechtsanwalt lediglich ein eigenhändiges Testament errichtet werden kann. Folglich muss dieses unbedingt handschriftlich vorliegen und selbstverständlich vom Testator unterschrieben sein. Wer stattdessen ein öffentliches Testament errichten und so ein Höchstmaß an Sicherheit für seine letztwillige Verfügung will, muss hierzu einen Notar aufsuchen. Alternativ besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich an einen Anwaltsnotar zu wenden. Hierbei handelt es sich um einen anerkannten Notar, der gleichzeitig als Rechtsanwalt tätig ist.
Kompetente Beratung gesucht?
Unabhängig davon, ob man sich lediglich eine kompetente Beratung wünscht oder gemeinsam mit einem Fachmann das Testament errichten möchte, empfiehlt es sich immer, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Als künftiger Erblasser findet man hier einen zuverlässigen und erfahrenen Ansprechpartner, der auch mit den jüngsten Neuerungen des Erbrechts im Zuge der letzten Reform vertraut sein dürfte. Abgesehen vom Testator sind natürlich auch die Hinterbliebenen bei Rechtsanwälten bestens aufgehoben und haben so einen verlässlichen Partner in Sachen Erbrecht.
Für Angehörige der Steuerklasse I oder III haben sich durch die Erbschaftssteuerreform im Jahr 2010 keine Veränderungen bezüglich des Steuersatzes ergeben. Demzufolge müssen nicht verwandte Erben zwischen 30 und 50 Prozent an den Fiskus abführen, falls ihre Erbschaft den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Steuerlast für Erben der Steuerklasse I liegt dahingegen zwischen 7 und 30 Prozent, sofern der Freibetrag überschritten wird.
Zudem klärt der Anwalt auch auf über die Bestimmungen im BGB zum Pflichtteil und die Vorzüge und Nachteile des Berliner Testaments, das immer noch von vielen Ehepaaren bevorzugt erstellt wird. Sollte ein Teil des Erbes im Ausland liegen, benötigt man ohnehin unbedingt anwaltliche Hilfe, denn hier greifen die einzelnen Landes-Regelungen und durch Internationales Erbrecht wird es für Laien viel zu kompliziert.
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