
Firma vor zankenden Erben schützen
Eine eigene Firma bedeutet nicht nur berufliche Selbständigkeit, sondern bringt auch eine gewisse Verantwortung mit sich. So trägt man als Unternehmer Verantwortung für seine Mitarbeiter und steht außerdem mit seinem Namen für die Qualität des Angebotes ein. Einen Großteil des beruflichen Schaffens im Laufe des Lebens setzt man so für das eigene Unternehmen ein, so dass es sich hierbei gewissermaßen um das Lebenswerk handelt. Dieses will man natürlich auch nach seinem Tod in guten Händen wissen, schließlich hat man hierfür viel Zeit und mitunter sein ganzes Vermögen geopfert. Wenn der Unternehmensinhaber verstirbt stehen die Angehörigen vor einer sehr schweren Aufgabe, die ihnen die Trauerarbeit nicht gerade leichter macht. Eine Firma erben ohne geregelten Übergang ist nämlich gar nicht so leicht.
Der bloße Gedanke, dass das eigene Unternehmen beispielsweise aufgrund von Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft zerschlagen und somit nicht mehr im eigenen Sinne weitergeführt wird, dürfte den meisten Unternehmern Unbehagen bereiten. Gleichzeitig führt einem diese Gefahr die Notwendigkeit einer entsprechenden Vorsorge vor Augen, denn ohne eine solche kann man seine Firma nicht vor zankenden Erben schützen und überlässt alles mehr oder weniger dem Zufall.
Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten regeln
Für Selbständige und Unternehmer spielt die Unternehmensnachfolge daher im Zuge der Vorsorge für den eigenen Erbfall eine zentrale Rolle, denn hierdurch kann man die Geschicke des Unternehmens auf eine andere Person übertragen, die dann für gewöhnlich die Leitung des betreffenden Unternehmens übernimmt. Den Generationswechsel schon zu Lebzeiten zu regeln, ist aus gleich mehreren Gründen sinnvoll. Der bisherige Inhaber der jeweiligen Firma kann die Unternehmergeschicke zunächst teilweise auf seinen Nachfolger übertragen, diesen in die Geschäftsleitung einführen und sicherstellen, dass dieser dazu in der Lage ist, das Unternehmen später erfolgreich zu führen. Während die Leitung der Firma im Zuge der Unternehmensnachfolge schon frühzeitig in Gang gebracht werden kann, muss dies keineswegs bedeuten, dass die Eigentumsverhältnisse gleichzeitig wechseln. So hat man die Möglichkeit, sicherzugehen, dass das Unternehmen im eigenen Sinne fortgeführt wird, bevor man auch die Kapitalanteile auf den Nachfolger überschreibt.
Zudem besteht natürlich die Möglichkeit ein Testament verfassen zu lassen und ebenso einen Erbvertrag zu schließen. Hierbei können nicht nur das Vererben der Firma sondern auch das Immobilien erben und weitere Vermögensübertragungen geregelt werden.
Als künftiger Erblasser hat man so die Gewissheit, dass das Unternehmen bei dem Nachfolger in guten Händen ist. Gleichzeitig schützt man die Firma vor zankenden Erben, schließlich macht man durch die lebzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge deutlich, wer die Firma übernehmen soll. Sofern zumindest die Pflichtteilserben in Höhe ihrer Erbrechts-Ansprüche testamentarisch bedacht werden, werden Probleme bei der Erbauseinandersetzung praktisch ausgeschlossen, so dass auch die Firma nicht gefährdet wird. Diese Maßnahmen sind gleichzeitig auch ein Schutz vor Erbschleicherei im Alter und das ist schließlich auch wertvoll.
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