
Familienvermögen sichern durch einen Generationenvertrag
Wer sein Leben lang hart gearbeitet und somit all seine Zeit und Energie in den Aufbau eines Vermögens investiert hat, will dieses natürlich nach seinem Tod in guten und vor allem den richtigen Händen wissen. Eine sinnvolle Nachlassplanung ist hier vonnöten zur Vermögenssicherung, dies gilt auch für den Fall einer plötzlich eintretenden Pflege Situation. Das gilt jedoch auch ganz besonders dann, wenn es sich hierbei um größere Vermögenswerte, wie zum Beispiel das Immobilien erben oder um eine Nachfolge für die Firma handelt, sollte man daher unbedingt vorsorgen und somit bereits zu Lebzeiten Maßnahmen ergreifen, die zur Sicherung des Familienvermögens beitragen. Im Allgemeinen geht der Besitz des verstorbenen Erblassers zwar ohnehin aufgrund des deutschen Erbrechts an dessen legitimierte Erben über, doch damit alles reibungslos abläuft und keine Probleme auftreten, empfiehlt es sich, mit einem Testament oder einem Erbvertrag vorzusorgen.
Hierbei sind auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Erbschaftssteuer schlägt bei großen Vermögen zum Beispiel bei einem Berliner Testament ganz besonders zu Buche, da die Kinder auch auf ihren Pflichtteil verzichten sollen und deshalb ihre Freibeträge nicht ausschöpfen können.
Indem man ein Testament errichtet, kann man auch über seinen eigenen Tod hinaus das Familienvermögen sichern und so beispielsweise festlegen, dass dieses im Besitz der Kinder bleiben soll. Im Zuge dessen kann man demnach die Basis dafür schaffen, dass das familiäre Vermögen an die nächste Generation weitergegeben wird. Eine Kontrolle und Berücksichtigung der einzelnen Umstände sind hierbei aber leider nicht möglich, denn wenn die Verfügung von Todes wegen Anwendung findet, ist der Erblasser naturgemäß verstorben.
Generationenvertrag statt Verfügung von Todes wegen
Aufgrund der geringen Kontrolle und der Unsicherheit, ob der im Testament definierte Wille auch tatsächlich wie gewünscht umgesetzt wird, bevorzugen viele Menschen eine vorweggenommene Erbfolge. Im Zuge dessen kann man das Familienvermögen schon zu Lebzeiten auf die Erben übertragen und so den jeweils aktuellen familiären, steuerlichen und wirtschaftlichen Umständen entsprechend über den Nachlass verfügen. Realisieren lässt sich eine vorweggenommen Erbfolge mit einem sogenannten Generationenvertrag, der vor allem im Falle von Familienvermögen überaus sinnvoll ist. Als Generationenvertrag bezeichnet man im Allgemeinen einen Vertrag zwischen zwei Generationen, wobei dieser Begriff aus dem Bereich der Sozialgeschichte stammt. Geht es um erbrechtliche Angelegenheiten und die Sicherung des Familienvermögens, ist der Nachfolge-Generationenvertrag ein probates Mittel.
Im Gegensatz zu einer Verfügung von Todes wegen bietet ein Unternehmensnachfolge-Generationenvertrag den wesentlichen Vorteil, dass dessen Inhalt zu Lebzeiten des Erblassers zur Anwendung kommt. Auf diese Art und Weise kann man beim Abschluss eines derartigen Übertragungsvertrags auf aktuelle Gegebenheiten reagieren und so das familiäre Vermögen adäquat absichern. Wie der Name bereits aussagt, ist ein Nachfolge-Generationenvertrag eine vertragliche Vereinbarung, so dass der Inhalt nicht allein vom Erblasser ausgeht. Im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen überträgt dieser sein Vermögen, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten, was bei einem entsprechenden Generationenvertrag keineswegs der Fall ist. Denn mit einem Nachfolge-Generationenvertrag nimmt der Verfasser nicht nur eine Übertragung des Familienvermögens vor, sondern kann auch die Vertragspartner zu bestimmten Dingen verpflichten. Zudem lassen sich spätere Eventualitäten ebenfalls in den Vertrag integrieren, wodurch das Familienvermögen in der Tat langfristig abgesichert werden kann.
Weitere Themen dieser Kategorie:
Generationenmanagement beim Vererben (14.05.2012)Formfreiheit vs. Formvorschriften (11.05.2012)Wer stellt den Erbschein aus? (07.05.2012)Pflichtteil beim Erben (03.05.2012)Wie hoch sind die Nachlassverzeichnis-Kosten? (27.04.2012)Goethes Erben (20.04.2012)Erben eines Hauses (17.04.2012)
Das könnte Sie auch interessieren:
Der unumgängliche Pflichtteil (16.05.2012)Was geschieht bei einer notariellen Falschberatung? (16.05.2012)Uneheliche Abkömmlinge im Nachlassverfahren (15.05.2012)Testament - die wichtigsten Regelungen im BGB (15.05.2012)Gesetz über die Annahme als Kind (14.05.2012)Ein Jahr gleiches Erbrecht für nichteheliche und eheliche Kinder (11.05.2012)Fördert die Mediation eine gute Streitkultur? (10.05.2012)
Sie haben nicht gefunden wonach Sie suchen?
Das Erbe für gemeinnützige Zwecke spenden ![]()
Gemeinnützige Unterstützung können Sie über den Tod hinaus noch bedenken. weiterlesen
Das Berliner Testament ![]()
Infos rund um das gemeinschaftliche Testament sowie Vorlagen und Formulierungen weiterlesen
Ein Testament verfassen ![]()
Über das handschriftliche und vor allem eigenhändige Verfassen eines Einzeltestaments. weiterlesen
Erbrecht aktuell ![]()
Tagesaktuelle Infos und Tipps rund um das Familien- und Erbrecht sowie weitere Themen.weiterlesen
Alle Fragen und Antworten ![]()
Unser umfangreicher Fragenkatalog mit Fragen rund um das deutsche Familien- und Erbrecht. weiterlesen
Internationales Erbrecht ![]()
Wissenswertes rund um das internationale Familien- und Erbrecht (46 Länder). weiterlesen
Alle Muster & Vorlagen ![]()
Kostenlose Muster, Volagen und Formulierungen für das verfassen eines Testaments. weiterlesen
Vollmacht Muster ![]()
Muster Formulierungen für die allgemeine Vollmacht sowie die Generalvollmacht. weiterlesen
Modernisiertes Erbrecht ![]()
Laut dem Bundesministerium für Justiz ist das modernisierte Erbrecht rechtskräftig. weiterlesen