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Fallstricke beim Vererben umgehen

Wenn es ums Erben und Vererben geht, begegnet man immer wieder sogenannten Fallstricken und sollte aus diesem Grund genau überlegen, welche Maßnahmen man ergreift und wie man sich in der betreffenden Angelegenheit genau verhält. Eine einzige Fehlentscheidung kann im Rahmen des deutschen Erbrechts weitreichende Folgen haben und den gesamten Verlauf des erbrechtlichen Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Während Erben zumindest noch den Versuch unternehmen können, etwaige Korrekturen vorzunehmen und ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, ist dies dem Erblasser im Falle eines Falles nicht mehr möglich. Aus diesem Grund sollten künftige Erblasser besonders umsichtig vorgehen und gegebenenfalls die Hilfe eines erfahrenen Experten im Erbrecht in Anspruch nehmen.

Künftige Erblasser, die vorsorgen möchten und aus diesem Grund ein Testament verfassen, müssen daher peinlichst auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften achten, um ausschließen zu können, dass ihre Verfügung von Todes wegen beispielsweise aufgrund von Formfehlern für unwirksam erklärt wird. Als Laie ist man hiermit in der Regel überfordert, schließlich ist man kein Jurist und nicht mit Gesetzestexten und juristischen Vorschriften vertraut. Deshalb empfiehlt es sich, zum Beispiel einen Notar oder Anwalt aufzusuchen. Diese können nicht nur eine kompetente Beratung durchführen, sondern gleichzeitig bei der Errichtung eines öffentlichen Testaments behilflich sein.

Vermögen richtig vererben

Der eigene Tod ist eine Angelegenheit, über die man sich nur äußerst ungern Gedanken macht. Nichtsdestotrotz sollte man sich hiermit frühzeitig befassen und entsprechende Vorkehrungen treffen, denn nur auf diese Art und Weise kann ein letzter Wille rechtskräftig geäußert und damit sichergestellt werden, dass dieser auch wie gewünscht befolgt wird. Man selbst ist hierzu natürlich nicht mehr in der Lage, schließlich findet die letztwillige Verfügung erst nach dem Tod des Verfassers Anwendung. In Anbetracht dessen zeigt sich, dass es von immenser Wichtigkeit ist, vorzusorgen und die mit dem Vererben verbundenen Fallstricke zu meistern.

Zunächst einmal empfiehlt es sich, ein Testament zu errichten und so die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen, denn nur so kann man seine eigenen Wünsche und Vorstellungen einbringen. Wenn es um die ordnungsgemäße Testamentserrichtung geht, begegnet man jedoch unweigerlich einer Vielzahl an Fallstricken, die man als Laie mitunter überhaupt nicht erkennt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, beispielsweise einen Notar aufzusuchen und mit diesem gemeinsam ein öffentliches Testament zu errichten.

Der Notar oder Anwalt übernehmen als erfahrene Erbrechts-Experten auf Wunsch gerne die Formulierung der Verfügung von Todes wegen und stellen auf diese Weise sicher, dass der letzte Wille des künftigen Erblassers ordnungsgemäß festgehalten wird. Darüber hinaus erfolgt hierbei eine umfassende Beratung, so dass der Testator unter anderem mehr zum Pflichtteilsrecht und den Möglichkeiten der Enterbung erfährt. Auch beim Immobilien erben und vererben oder gar der Schenkung einer Immobilie gilt es vieles zu beachten.

Mit der kompetenten Unterstützung eines Fachmanns läuft man nicht Gefahr, einem der zahlreichen Fallstricke zum Opfer zu fallen und kann gewiss sein, dass der Nachlass den eigenen Wünschen entsprechend aufgeteilt wird.

Sarah Greszat am 05.08.2011


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