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Digitaler-Nachlass

Digitaler Nachlass

Das Internet hat in den vergangenen Jahren eine rasante Entwicklung durchgemacht und ist längst zu einem zentralen Bestandteil des alltäglichen Lebens geworden. Soziale Netzwerke, Online-Shops, Foren und zahllose Informationsportale sorgen im weltweiten Datennetz für eine grenzenlose Vielfalt, die viele Menschen nicht mehr missen möchten. Selbst Senioren besitzen und nutzen heute Computer und Handys. Denn es ist heute längst eine Selbstverständlichkeit, im Internet aktiv zu sein und die zahllosen Möglichkeiten der Online-Welt privat und beruflich zu nutzen. Dennoch denken wohl die wenigsten Menschen im Zusammenhang mit dem Nachlass eines Verstorbenen an dessen virtuelles Eigentum.

Im digitalen Zeitalter muss demzufolge erst noch ein Umdenken stattfinden, schließlich sollte der digitale Nachlass ebenfalls Berücksichtigung finden und nicht einfach aus Unwissenheit unter den Tisch fallen. So können sich durchaus auch einige Vermögenswerte im digitalen Nachlass des verstorbenen Erblassers befinden, ohne dass dies den Hinterbliebenen überhaupt bewusst ist. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, denn anders als klassische Vermögenswerte, wie zum Beispiel eine Immobilie erben, ist der digitale Nachlass nur virtuell vorhanden und somit nicht direkt greifbar. Dass es sich hierbei dennoch um Nachlassvermögen handelt, ist vor allem technischen Laien oftmals nicht bewusst.

Bestandteile des digitalen Nachlasses

Zunächst einmal stellt sich die Frage, woraus ein solcher digitaler Nachlass überhaupt besteht. Insbesondere Menschen, die sich bislang nicht näher mit dem Internet und dessen vielfältigen Möglichkeiten befasst haben, können sich unter dem Begriff digitaler Nachlass für gewöhnlich nichts Genaues vorstellen. Umso wichtiger ist es daher, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls einen Fachmann hinzuzuziehen. Im Allgemeinen sind sämtliche Daten und Accounts, die der verstorbene Erblasser hinterlässt, Bestandteile des digitalen Nachlasses.

Die Rechte der Online-Accounts und Internet-Daten gehen mit dem Tod des Erblassers in den Besitz der Erben über, schließlich handelt es sich hierbei um Teile des gesamten Nachlasses. In der Zukunft wird der digitale Nachlass im Erbrecht folglich wohl an Bedeutung gewinnen, schließlich wird das Internet immer wichtiger und ist vor allem für Menschen mittleren Alters und die jüngeren Generationen essentiell.

Verwaltung des digitalen Nachlasses

Aber auch wer sich dessen bewusst ist und weiß, dass der digitale Nachlass immer häufiger ein Bestandteil beim Vererben  eines Nachlass ist, stellt sich in der Regel die Frage, wie er damit umgehen soll. Üblicherweise kennt man die Zugangsdaten zu den verschiedenen Accounts nicht und weiß zudem überhaupt nicht, wo der Erblasser überall ein Benutzerkonto hatte. Darüber hinaus ist mitunter auch nicht klar, ob und wie viele Webseiten, Blogs oder Shops der Verstorbene hatte. Solange die Hinterbliebenen hiervon keine Kenntnis haben, ist es äußerst schwierig beziehungsweise unmöglich den digitalen Nachlass zu verwalten. Nichtsdestotrotz ist dies erforderlich, so dass diesbezüglich Handlungsbedarf besteht. Die Verbraucherzentralen raten aus diesem Grund dazu, entsprechend vorzusorgen und als künftiger Erblasser auch an den digitalen Nachlass zu denken und diesen zu benennen. Daher ist es empfehlenswert, zu Lebzeiten neben dem üblichen Testament verfassen noch ein weiteres Schriftstück zu erstellen, das eine Auflistung des digitalen Nachlasses mit allen erforderlichen Zugangsdaten enthält. Auf diese Art und Weise kann man seinen Hinterbliebenen die Verwaltung des digitalen Nachlasses erheblich erleichtern und ihnen zumindest diese Sorge nehmen.

In den USA haben bereits einige Unternehmen die Problematik erkannt und sich auf die Verwaltung des digitalen Nachlasses spezialisiert. Die Hinterbliebenen müssen sich somit nicht um die Löschung der Accounts und Daten kümmern und können dies in die Hände erfahrener Online-Spezialisten geben. Im Laufe der vergangenen Jahre sind auch hierzulande mehr und mehr entsprechende Anbieter entstanden, so dass die Verwaltung des digitalen Nachlasses ohne Weiteres an einen entsprechenden Dienstleister übertragen werden kann. Auch für künftige Erblasser lohnt es sich, den Service eines solchen Unternehmens in Anspruch zu nehmen. So kann man dort seine Zugangsdaten beispielsweise in einem digitalen Schließfach oder beim Notar für den eigenen Todesfall hinterlegen. Natürlich entstehen hierdurch Notarkosten, doch dafür kann man sicher sein, dass durch diese Hinterlegung der digitale Nachlass in die richtigen Hände gerät.

Sarah Greszat am 12.05.2013


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