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Christliche Patientenverfügung

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich grundsätzlich um eine Willenserklärung, die sich ausschließlich mit medizinischen Maßnahmen befasst und für den Fall gilt, dass man selbst nicht mehr einwilligungsfähig ist. Insbesondere Menschen, die fürchten, infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung als schwerer Pflegefall zu enden, entscheiden sich immer häufiger für eine Patientenverfügung, da man auf diese Art und Weise für den Fall der Fälle vorsorgen kann. So wird mithilfe einer Patientenverfügung definiert, in welchen konkreten Situationen man lebenserhaltende Maßnahmen ablehnt.

Eine Patientenverfügung bewahrt aber nicht nur den Verfasser vor ungewollten Behandlungen, sondern nimmt den Angehörigen diese schwerwiegenden Entscheidungen ab. Wer sich hierfür entscheidet, sollte aber immer bedenken, dass die Patientenverfügung verbindlich ist und im Falle einer plötzlichen Einwilligungsunfähigkeit nicht mehr zurückgenommen werden kann. Folglich muss  im Vorfeld gut überlegt werden, welche Heilbehandlungen, ärztlichen Eingriffe und Untersuchungen man mithilfe der Patientenverfügung ablehnen möchte.

Die christliche Patientenverfügung stellt eine Sonderform der herkömmlichen Patientenverfügung dar. Wer nun aber glaubt, die christliche Patientenverfügung sei ausschließlich Christen vorbehalten, irrt sich jedoch, denn jeder kann sich für ein solches Patiententestament entscheiden. Die Tatsache, dass diese spezielle Form der Patientenverfügung die christlichen Werte vertritt, ist für den Namen verantwortlich.

Die christliche Patientenverfügung soll zwar eine unzumutbare Lebensverlängerung verhindern, jedoch gleichzeitig eine nicht verantwortbare Verkürzung des Lebens ausschließen, schließlich handelt es sich bei dem menschlichen Leben im Christentum um ein Geschenk Gottes, das man auf keinen Fall einfach so wegwerfen darf. Nichtsdestotrotz soll eine Patientenverfügung aber natürlich dazu dienen, ungewollte lebensverlängernde Maßnahmen oder Behandlungen zu unterbinden, falls man sich selbst nicht mehr dazu äußern kann. 

Der christliche Glaube lehnt aktive Sterbehilfe ab, sodass diese auch in einer entsprechenden Patientenverfügung ausgeschlossen wird. Das Christentum vertritt aber auch die Ansicht, dass das Leben bis zuletzt lebenswert gestaltet werden soll. Ist dies aufgrund gesundheitlicher Aspekte nicht mehr möglich, kann man mithilfe einer christlichen Patientenverfügung dafür sorgen, dass das eigene Leben in gewissen Fällen nicht künstlich verlängert wird.

Folglich handelt es sich hierbei um ein äußerst sensibles und komplexes Thema, mit dem man sich schon frühzeitig ausführlich auseinandersetzen sollte. Bei der Verfassung einer christlichen Patientenverfügung gilt es also, abzuwägen, ab wann ein Leben unzumutbar verlängert wird.



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