
Zur Nachlassplanung ist das Testament schreiben wichtig!
In Deutschland wird ein geschätztes Vermögen von mehr als 6 Billionen Euro vermutet. Die Höhe dieses Vermögensumfanges lässt ebenfalls vermuten, dass die deutschen Erblasser Vermögen vererben wie niemals zuvor. Es gibt Schätzungen die besagen, dass die jährlich vererbte Vermögensmasse weit über 200 Milliarden Euro liegt. Schon diese Summen legen nahe, dass durch eine gute Nachlassplanung rechtliche und steuerliche Fehler in der Planung fatale Folgen haben könnten. Wir empfehlen daher allen Erblassern, sich zu Lebzeiten über die gesetzliche Erbfolge zu erkundigen und natürlich über die persönlichen Möglichkeiten der die erbrechtlichen Vorsorge. Die gesetzliche Erbfolge gilt wenn kein Testament vorliegt grundsätzlich immer und kein Nachlass bleibt ohne Erben. Falls sich kein gesetzlicher Erbe mehr findet, übernimmt der Staat, also der Fiskus den Nachlass. Viele Erblasser möchten jedoch für ihr erarbeitetes Vermögen frei bestimmen, wer der Rechtsnachfolger sein soll.
Mittels eines Testaments kann eine gute Nachlassplanung durchgeführt werden
Die Vererbung ist so individuell wie wir Menschen selbst und deshalb wird in den meisten Erbfällen die gesetzlich vorgesehene Erbfolge den Planungen des Erblassers nicht gerecht. Die unterschiedlichen Wünsche an die Gestaltungsmöglichkeiten kann ein neutral erstelltes Gesetz auch gar nicht erfüllen. Der Gesetzgeber möchte möglichst allen Anforderungen gerecht werden in den Regelungen des Erbrechts und hierdurch kommen auch manche Widersprüche zustande (Stichworte: Testierfreiheit und Pflichtrecht). Auf alle Fälle steht es jedem Erblasser frei, die gesetzlich zur Verfügung gestellten Instrumente auch zu nutzen. Der Schlusspunkt jeder guten Nachlassplanung sollte immer das Schreiben eines individuellen letzten Willens sein. Es gibt hierzu einige Möglichkeiten, doch die vor wie nach Wichtigste bleibt das Testament. Beim Testament verfassen können Sie die Nachlassplanung zum Ausdruck bringen und hierdurch erreichen dass diese vorausschauende Planung auch umgesetzt wird. Mittels der Nachlassplanung kann man viele verschiedene Ziele umsetzen, deren Erreichung der Erblasser beabsichtigt:
- Die Versorgung des Ehe- oder Lebenspartners
- Die Firmennachfolge, falls einer der gesetzlichen Erben dazu nicht fähig ist
- Einen unwürdigen Erben zu enterben
- Auseinandersetzungen zwischen Erbengemeinschaften zu entschärfen
- Eigene Vorstellungen verwirklichen bei der Vermögensnachfolge usw.
Gemeinschaftliches Testament schreiben zur gegenseitigen Versorgung der Eheleute
Eheleute haben mehr Möglichkeiten, ihr Testament zu verfassen. Wie bei jedem anderen Erblasser auch kann jeder für sich ein Einzeltestament schreiben. Hierbei kann jeder der beiden Partner unabhängig voneinander einzelne Verfügungen und Anordnungen treffen. Dies könnte dazu führen, dass einer der Partner im Alleingang den anderen enterbt.
Daneben ist gesetzlich vorgesehen, dass Ehegatten und mit der neuesten Erbrechtsreform auch eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner eine ganz besondere Testamentsform wählen können, nämlich ein gemeinschaftliches Testament zu schreiben. Das gemeinschaftliche Testament kann privatschriftlich verfasst werden und es kann zudem die gegenseitigen Interessen berücksichtigen. Das gemeinschaftliche Testament wird meist gewählt zur gegenseitigen Versorgung der Ehe- und Lebenspartner. Es kann nur gemeinschaftlich wieder aufgehoben werden und gibt so jedem der beiden Partner Sicherheit, dass er nach dem Ableben des Anderen versorgt zurückbleibt. Eine gemeinhin bekannte Form des gemeinschaftlichen Testaments ist auch das Berliner Testament. Meist sind hierbei auch noch Abkömmlinge bei der Vermögensnachfolge zu berücksichtigen und das erschwert die gegenseitige Versorgung, denn die Kinder haben gesetzlich ein starkes Pflichtteilsrecht und die Auszahlung des Pflichtteils kann die Versorgung des Partners jedenfalls in einer Vielzahl von Erbfällen gefährden.
Natürlich ist es auch möglich ein Testament beim Notar schreiben zu lassen. Der Notar oder auch ein Rechtsanwalt stehen mit fachlichen Ratschlägen jederzeit zur Seite. Einige Erblasser scheuen jedoch die Kosten. Die meisten Erblasser vermuten jedoch viel zu hohe Größenordnungen bei den Kosten des notariellen Testaments.
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