
Welche Rechte hat ein Betreuer?
Falls ein Mensch trotz Volljährigkeit nicht dazu in der Lage ist, seinen Alltag selbständig zu bewältigen, ist dieser auf die Hilfe Dritter angewiesen. Damit das Leben des Betroffenen trotz aller Schwierigkeiten in geregelten Bahnen verläuft, kann ein Vormundschaftsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen.
Eine entsprechende Betreuungsverfügung oder Vollmacht wird dem bestellten Betreuer ausgehändigt. Sowohl Dritte, als auch der Betroffene selbst können einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Vormundschaftsgericht stellen.
Rechte eines Betreuers
Die exakten Aufgaben eines Betreuers sind in § 1901 BGB geregelt. Demzufolge muss der Betreuer, nach dem Betreuungsrecht stets zum Wohle des Betreuten handeln, wobei die Selbstbestimmung des Betreuten auf keinen Fall vernachlässigt werden darf. Aus diesem Grund betrifft die Entscheidungsbefugnis des Betreuers nur Bereiche, in denen der Betroffene nicht selbst entscheiden kann. Ist dieser aber dazu in der Lage, ist der Betreuer nicht befugt, den einwilligungsfähigen Betreuten zu bevormunden.
Da jeder Betreuungsfall absolut individuell ist, ist es oftmals schwer, eine klare Abgrenzung des Aufgabengebiets des Betreuers vorzunehmen. Insbesondere Laien glauben daher oft, dass sie durch die Bestellung eines Betreuers ihrer persönlichen Entscheidungsfähigkeit beraubt und im Zuge dessen entmündigt werden. Dem ist jedoch nicht so, denn der Gesetzgeber hat das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung lediglich zum Schutz der Betreuten ins Leben gerufen. Der gerichtlich bestellte Betreuer soll sicherstellen, dass die Rechte und Pflichten des Betreuten in korrekter Art und Weise gewahrt werden und nimmt keineswegs eine Entmündigung vor. Selbst wenn der Betreute in juristischer Hinsicht nicht entscheidungsfähig ist, darf der Betreuer nur im Falle einer erheblichen Gefahr gegen dessen Willen eine Entscheidung treffen.
Bei der Bestellung eines rechtlichen Betreuers legt das zuständige Vormundschaftsgericht genau fest, welche Rechte und Pflichten der Betreuer erhält. Dieser wird demnach nicht mit umfassenden Rechten ausgestattet, sondern darf nur Aufgaben des jeweiligen Bereichs übernehmen. Im Betreuerausweis oder einer Betreuungsvollmacht sind die Befugnisse schriftlich definiert, sodass der Betreuer seine Rechte gegebenenfalls einwandfrei nachweisen kann.
Das Betreuungsgesetzist die juristische Grundlage
Das Betreuungsgesetz ist die juristische Grundlage für die Bestellung eines Betreuers und trat zu Beginn des Jahres 1992 in Kraft. Auf diese Art und Weise hat der deutsche Gesetzgeber die rechtliche Betreuung als Rechtsinstitut installiert. Im November 2009 hat sich der Bundesgerichtshof einmal wieder mit dem Betreuungsgesetz befasst und sich der Frage gestellt, welche Rechtsgeschäfte auch ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung durch den Betreuer durchgeführt werden dürfen. Dem Beschluss zufolge bedürfen lediglich schwerwiegende Entscheidungen einer vorherigen Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht.
Zu diesem Thema passend finden Sie im § 1901a im BGB alle Vorgaben zur Patientenverfügung.
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