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Voraussetzungen für Adoptionen

Der Babywunsch – für viele Betroffene bleibt es hier nur beim Wort. Betroffen davon sind nicht nur Paare, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können, sondern auch Erblasser, die auf Nachfolgersuche sind, weil sie selber über keine Nachkommen verfügen. Nicht selten sind sehr hohe bürokratische Hürden hinzunehmen, denn ein Adoptions-verfahren muss erst einmal durch einen förmlichen Antrag beim Vormundschaftsgericht (Abteilung des Amtsgerichts) eingereicht werden.

Dieser Antrag kann durch Beschluss gebilligt oder abgelehnt werden. Zuvor ist es Aufgabe des Notars, den Antrag an das Vormundschaftsgericht entsprechend aufzusetzen und darin auch die wichtigsten Motive zu nennen. Erst jetzt darf der Antrag beurkundet werden, nach dem Adoptiveltern und Adoptivkind unterschrieben haben. Nach Antragstellung erfolgt ein Termin bei Gericht, wo sich alle Beteiligten einfinden müssen. Es gibt natürlich Unterschiede zwischen der Adoption eines Kindes oder eines Erwachsenen.

Jugendamt wird einbezogen bei Adoptionen Minderjähriger

Handelt es sich um ein minderjähriges Adoptivkind, hat auch das Jugendamt eine Mitwirkungspflicht. Alle Beteiligten prüfen zusammen, ob eine Adoption auch im Sinne des Kindes erfolgt. Nur wenn hier ein Eltern-Kind-Verhältnis festgestellt werden kann, darf der Richter eine Adoption aussprechen. Das Recht, ein Kind zu adoptieren, steht in Deutschland sowohl Paaren als auch Alleinstehenden zu. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner dürfen hingegen nur Stiefkinder adoptieren. Um überhaupt das Adoptionsrecht auszuüben, muss ein Ehepartner mindestens 21, der andere mindestens 25 Jahre alt sein. Wer das 35. bzw. 40. Lebensjahr überschritten hat, kommt für eine Adoption eines Kleinkindes nicht mehr in Frage.

Wer ein Kind adoptieren möchte, muss nicht zwingend verheiratet sein, es sollte lediglich eine stabile Partnerschaft vorherrschen. Alleinstehende benötigen hingegen eine gefestigte Persönlichkeit. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Bewerber neben einem gesicherten Einkommen auch über einen ausreichend großen Wohnraum verfügen. In jedem Fall sollte das Kind einen eigenen Bereich für sich haben, nämlich ein Kinderzimmer. Handelt es sich um die Adoption von kleineren Kindern, wird verlangt, dass die Hauptperson des Kindes seine Berufstätigkeit entsprechend (zeitweise) einschränkt. Auch sollte das aufzunehmende Kind in der Geschwisterfolge immer das Jüngste sein. Als optimal wird ein Altersabstand von etwa drei Jahren angesehen.

Nehmen Stiefeltern eine Adoption vor, dann ist dieser Schritt ausschließlich mit Zustimmung der leiblichen Eltern möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass das Kind nicht ehelich geboren wurde. Um die Eignung der adoptionswilligen Eltern festzustellen, entscheidet die Adoptionsvermittlungsstelle beim zuständigen Jugendamt. Hierzu werden neben Gesprächen auch Hausbesuche vorgenommen, Gutachten erstellt etc. Dies gilt auch bei Auslandsadoptionen, entsprechend sind hierfür die staatlichen anerkannten Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft zuständig. Ein jedes muss dabei für ein bestimmtes Herkunftsland zugelassen sein.

Erhält das Jugendamt einen Vorschlag zur Adoption muss umfassend geprüft werden, woher das Kind kommt (Herkunftsfamilie) bzw. ob eventuelle Behinderungen oder Krankheiten vorliegen (können). Nach Aufnahme des Adoptionskindes in der Familie beginnt eine mindestens einjährige Adoptionspflegezeit, erst danach wird das Adoptionsverfahren durch die Übertragung der Vormundschaft abgeschlossen. Bei Adoptionen innerhalb Deutschlands werden ausschließlich Notargebühren fällig, bei Auslandsadoptionen muss mit Kosten zwischen 8.000 und 20.000 Euro gerechnet werden. Mit der Vollendung ihres 16. Lebensjahres steht den Adoptivkindern dann das Recht zu, Kenntnis von ihrer Herkunft zu erlangen. Hierbei ist das Jugendamt verpflichtet, dem Adoptivkind die Adoptionsakte vorzulegen und sie zugleich über den leiblichen Namen der Eltern zu informieren.

Eine Adoption betrifft natürlich auch das Erbrecht, denn das Kind wird angenommen an Kindes statt. Eine solche Entscheidung ist endgültig, doch es gibt einige Gründe, weshalb eine Adoption auch wieder aufgehoben werden kann. Kommt es tatsächlich dazu und wird die Adoption aufgehoben ist auch die Erbschaft weg? In der Regel schon, denn durch die Aufhebung einer Adoption erlischt das verwandtschaftliche Verhältnis.

Angelika Schmid am 23.05.2011


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