Testamentsvollstrecker hilft den Erben

In Anbetracht der Komplexität des deutschen Erbrechts fällt es Laien oftmals schwer, den Überblick zu behalten und alle juristischen Bestimmungen im Rahmen des Nachlassverfahrens zu beachten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, einen Fachmann zurate zu ziehen. Rechtsanwälte sind hierbei in der Regel die richtigen Ansprechpartner für die Erben und stehen diesen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser jedoch vorsorgen und seinen Erben so von vornherein eine Person zur Seite stellen, die sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten unterstützt.

Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers im Rahmen der letztwilligen Verfügung erfolgt nicht ganz uneigennützig durch den Erblasser schließlich fungiert der Testamentsvollstrecker nicht nur als Hilfe für die Erben. In erster Linie besteht die Aufgabe des Testamentsvollstreckers in der Durchsetzung der Verfügung von Todes wegen. So übernimmt dieser nicht selten die Rolle des Treuhänders und stellt sicher, dass das Testament des verstorbenen Erblassers zur Anwendung kommt und korrekt durchgesetzt wird.

Testamentsvollstrecker als Unterstützung der Erben

Nichtsdestotrotz ist eine zentrale Aufgabe des Testamentsvollstreckers auch der Schutz der Erben. Die zur Testamentsvollstreckung ernannte Person trägt dafür Sorge, dass die Interessen der Erben und Vermächtnisnehmer gewahrt werden und schützt auf diese Art und Weise deren erbrechtliche Ansprüche. Der Testamentsvollstrecker beschützt die Ansprüche aber nicht nur vor Zugriffen von außen, sondern ebenfalls vor böswilligen Miterben.

Insbesondere wenn mehrere Erben und Vermächtnisnehmer an einem Erbfall beteiligt sind, kommt es nicht selten zu Konflikten. Damit sich keiner der Erben einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft, überwacht der Testamentsvollstrecker das gesamte Nachlassverfahren und steht für die korrekte Durchführung aller Bestimmungen im Testament ein. Einerseits hilft der Testamentsvollstrecker den Erben also und andererseits kontrolliert er diese gleichzeitig.

Konsequenzen der Testamentsvollstreckung

Wird eine Testamentsvollstreckung angeordnet, hat dies weitreichende Folgen für das gesamte Nachlassverfahren. Für die Dauer der Testamentsvollstreckung haben die Erben keinerlei Verfügungsgewalt über das Nachlassvermögen, da diese dem Testamentsvollstrecker obliegt. Dieser verfügt über den gesamten Nachlass und nimmt diesen vorerst in Besitz. Dies hat zwar den Nachteil, dass die Erben keinen Zugriff auf ihr Erbe haben, dieser vermeintliche Nachteil wirkt sich aber auch durchaus positiv aus, denn der Testamentsvollstrecker übernimmt die Verwaltung und Sicherung des Nachlasses. Die Haftung des Testamentsvollstreckers schützt die Erben zudem vor Missbrauch. Auf diese Art und Weise wird das Erbe vor unbefugten Zugriffen bewahrt und anschließend auch ein letzter Wille des Erblassers befolgt und der Nachlass entsprechend verteilt.

Anordnungen zur Testamentsvollstreckung finden Sie hier: unter Testament Muster und Vorlagen

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