• Start
  • Pflege
  • Teilhabe am öffentlichen Leben trotz Pflege und Betreuung

Teilhabe am öffentlichen Leben trotz Pflege und Betreuung

Pflegebedürftige Personen haben oftmals mit gravierenden Einschränkungen zu leben und können ihr Leben nicht mehr eigenständig gestalten, weil sie auf die Unterstützung und Pflege durch andere Personen angewiesen sind. Diese Abhängigkeit bedeutet nicht selten den Verlust einer gewissen Lebensqualität, ist aber im Falle eines Falles unvermeidbar. Wer beispielsweise Unterstützung bei der Körperpflege oder Essenszubereitung braucht, muss Hilfe annehmen. Die Pflegebedürftigkeit im Alter wird in den nächsten Jahrzehnten zunehmen, wenn man den Statistiken Glauben schenkt.

Dies betrifft nicht nur die Pflege, sondern ebenfalls die Betreuung. So empfiehlt es sich, einen rechtlichen Betreuer hinzuzuziehen, falls man seine alltäglichen Angelegenheiten nicht allein besorgen kann und aufgrund einer psychischen Erkrankung beziehungsweise einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung unter anderem in finanziellen Angelegenheiten Hilfe benötigt. In einem solchen Fall erweist sich ein rechtlicher Betreuer nach dem deutschen Betreuungsrecht als hilfreich, wobei es sich hierbei um eine vertraute Person handeln kann.

Eigenständigkeit trotz Pflege und Betreuung

Menschen, die auf eine Pflege und/oder Betreuung angewiesen sind, büßen hierdurch stets einen großen Teil ihrer Eigenständigkeit ein, weil sie so in Belangen, die ihr eigenes Leben betreffen, nicht mehr vollkommen frei sind und sich in gewisser Hinsicht in einer Abhängigkeit befinden. Die weitere Lebensplanung ist hierdurch also durchaus eingeschränkt und kann nicht mehr wie gewohnt stattfinden. Der Verlust der Selbständigkeit ist für die meisten Erwachsenen nur schwer zu verkraften, aber oftmals eine Erscheinung des Alters, die man akzeptieren muss.

Eine rechtliche Betreuung oder Pflegebedürftigkeit bedeutet aber keineswegs eine Entmündigung des Betroffenen. Dieser wird nach wie vor als Erwachsener akzeptiert und kann somit auch weiterhin eigenständige Entscheidungen treffen. Solange diese nicht dem eigenen Wohl schaden, müssen diese im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt werden.

Angebote für Pflegebedürftige und Senioren

Darüber hinaus sind Senioren und Pflegebedürftige natürlich in keinster Weise vom öffentlichen Leben ausgeschlossen, sondern werden im Gegenteil durch entsprechende Angebote direkt angesprochen. Die Kirchen, karitative Verbände, sowie öffentliche Einrichtungen halten häufig ein umfangreiches Freizeitangebot für ältere und pflegebedürftige Menschen bereit. Erzählcafés, Spieletreffs oder auch Chöre werden in diesem Bereich häufig angeboten und versprechen vor allem Senioren eine gewisse Abwechslung.

Auch ältere Menschen, die nicht mehr alleine leben können und daher in einem Heim zuhause sind, können auf ein mitunter vielfältiges Unterhaltungsprogramm zurückgreifen. In vielen stationären oder teilstationäre Pflege – Einrichtungen der Altenpflege finden regelmäßige Angebote, wie zum Beispiel Spieleabende, Bastelgruppen oder auch musikalische Veranstaltungen statt. Auf diese Weise kann man seine Freizeit trotz bestehender Pflegebedürftigkeit oder Betreuung abwechslungsreich gestalten und so weiterhin am öffentlichen Leben teilhaben. Das Alter muss also keineswegs von Langeweile bestimmt sein. Ältere Menschen müssen sich aber aktiv auf die Suche nach geeigneten Angeboten begeben und sollten im Falle der Notwendigkeit einer stationären Unterbringung das Freizeitprogramm bei der Auswahl eines Heimes unbedingt berücksichtigen.

4.6/532 ratings