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Seminar: Vollmacht Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Durch Unfälle, eine schwere Krankheit, eine misslungene Operation, eine geistige, seelische oder körperliche Schwerbehinderung können Vollmachten, eine ausgestellte Betreuungsverfügung oder auch die Patientenverfügung wertvolle Dienste leisten. Dieses Schicksal kann unverhofft jeden Menschen jederzeit treffen. Die Vorsorgemaßnahmen helfen, dass die eigene Selbstbestimmung auch in dieser schwierigen Situation nicht verloren geht.

Bedeutung der Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Viele Menschen sind der Ansicht, dass in diesen Ausnahmesituationen die engen Familienangehörigen (Ehepartner, Geschwister oder die Kinder) lebenswichtige Entscheidungen treffen dürfen. Dieses grassierende Gerücht ist jedoch faschl, denn das ist nicht in jedem Falle machbar. Auch die allernächsten Verwandten müssen eine gültige schriftliche Vollmacht (Vollmacht Muster) vorlegen. Niemand kann einen Betroffenen vertreten. Schon gar nicht in Fragen zu Untersuchungen, Behandlungen oder einer Pflegeeinweisung.

Das Tagesseminar des Ambulanten Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienstes der Malteser zeigt gemeinsam mit einem Anwalt auf, wie diese Vollmachten (Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung) einen Bevollmächtigten ausstatten, damit dieser dem Wunsch des Menschen, der zeitweilig oder dauerhaft dazu nicht mehr in der Lage ist, Gehör zu verschaffen. Bevollmaechtigte Betreuer regeln Ihre Angelegenheiten. Alle weiteren Beteiligten müssen demnach in Folge nach diesen Wünschen handeln.

Das Seminar in Eichstätt:

Leitung:  Maximilian Häring – Fachanwalt für Erbrecht 

               und

               Angela Barkemeyer - Hospizbegleiterin + Beraterin für Patientenverfügung

Wo:         Im Pfarrheim St. Walburg in Eichstätt, Walburgiberg 2

Wann:     19. Februar von 9.30 bis ca. 16.30 Uhr

Kosten:    55 Euro - inklusive Material, Getränken und Imbiss

Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt um telefonische Anmeldung bis 16. Februar 2011 wird gebeten.

Anmeldung unter Tel.: 0 84 21 / 98 07 - 0

Weitere Informationen:

http://www.bistum-eichstaett.de/aktuell/aktuelle-meldungen-details/news/vollmacht-betreuungsverfuegung-und-patientenverfuegung-damit-selbstbestimmung-auch-in-schwierig/

Stadt Eichstätt, kath. Pfarrämter: http://www.eichstaett.de/

Angelika Schmid am 04.02.2011


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