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Pflegekosten übersteigen Pflegegeld

Das gesetzlich eingeführte Pflegegeld kann und soll eine Mindestversorgung garantieren. Das heißt, dass nicht alle Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden können und die Kosten für viele beantragte Leistungen nicht oder nur zum Teil übernommen werden können. Deshalb fragen sich viele Angehörige: Sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichend? Um diese Frage zu beantworten muss man die umfangreiche Problematik näher betrachten.

Schon die Einstufung in eine falsche Pflegestufe kann dazu führen, dass Leistungen verweigert werden und die Übernahme ganz elementar notwendiger Maßnahmen nicht garantiert wird. Die realen Pflegekosten übersteigen in diesen Fällen äußerst schnell das Pflegegeld und nur mit den richtigen Maßnahmen lassen sich größere finanzielle Schwierigkeiten vermeiden.

Pflege ist teuer

Das Pflegegeld in der ersten Pflegestufe ist mit weniger als 250.- Euro sehr gering und diese Summe dient meist um einen Verdienstausfall der Angehörigen auszugleichen. Sie ist eher eine Aufwandsentschädigung und weniger ein gerechter Lohn. In der dritten Pflegestufe stehen einem Hilfebedürftigen etwa 1510.- Euro monatlich für die Unterbringung in einem Pflegeheim zu. Die tatsächlichen Kosten für eine solche Unterbringung liegen allerdings zwischen 2.000.- und 3.500.- Euro monatlich. Allein an diesen Punkten wirkt sichtbar, dass die Leistungen der Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Kosten abdecken können und eine private Vorsorge dringend notwendig ist. doch auch bei geringer Pflegebedürftigkeit können Sachleistungen wie ein Badewannensitz oder das Beseitigen von Schwellen in der Wohnung schnell das vorgesehene Budget der Pflegeversicherung übersteigen und man ist auf ein eigenes finanzielles Polster angewiesen. Für eine Entlastung bei Pflege durch die Altenhelferin reicht das gesetzliche Pflegegeld häufig nicht aus.

Die korrekte Einstufung ist wichtig

Man erhält gesetzliche Pflegeleistungen nur auf Antrag und die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Einstufung der Pflegestufe. Da diese Einstufung in die Pflegestufen der Pflegeversicherung anhand eines Formulars ermittelt wird, sollte man sich beim Ausfüllen dieses Formulars Unterstützung holen. Falsch ausgefüllte Angaben führen oft dazu, dass eine zu niedrige Pflegestufe anerkannt wird und damit werden weniger Kosten übernommen. Die Pflegeberater versuchen auch in Gesprächen den Grad der Hilfebedürftigkeit festzustellen. Trotzdem können oft nicht alle tatsächlich anfallenden Kosten durch die korrekte Einstufung gedeckt werden. Die Pflegekassen fragen meist bereits bei der Antragstellung ob Geldleistungen, Sachleistungen oder die Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden soll, und allein für diese Entscheidung sollte man kompetente Hilfe suchen, die über den notwendigen Überblick verfügt.

Zusätzliche Absicherungen zur Pflegevorsorge sind notwendig

Da die Pflegekasse in vielen Fällen nicht alle anfallenden Kosten übernehmen kann, stehen viele Familien vor einem großen finanziellen Problem, wenn ein Mitglied plötzlich pflegebedürftig wird. Vorsorge für das Alter zu treffen, gehört daher zu den wichtigsten Sparmaßnahmen in jungen Jahren. Zusätzliche private Pflegegeldversicherungen bieten verschiedene Leistungen und auch Anlagemöglichkeiten speziell für das Alter sind teilweise sinnvoll, damit nicht die ganze Familie vor dem finanziellen Ruin steht, wenn ein Familienmitglied gepflegt werden muss. Wohneigentum gehört zu den Vorsorgemöglichkeiten, über die man sich bewusst nachdenken sollte, denn oft ist das Eigenheim als Erbe gedacht und die Kosten für die Pflege können in einigen Fällen dieses Erbe komplett auffressen.

Angelika Schmid am 17.03.2011


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