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Muss ich als Erbberechtigter eine Pflichtteilsklausel beachten?

Bei den sogenannten Pflichtteilsklauseln handelt es sich um Strafklauseln, die insbesondere innerhalb von Berliner Testamenten Anwendung finden. Sinn und Zweck einer solchen Pflichtteilsklausel ist es in einem solchen Fall zu vermeiden, dass die Abkömmlinge Pflichtteilsansprüche geltend machen. Im Rahmen eines Berliner Testaments setzen sich die beiden Partner gegenseitig als Alleinerben ein, was vorerst einer Enterbung der Kinder gleichkommt. Erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten sollen diese am Nachlass beteiligt werden. Dies ist das Ziel eines gemeinschaftlichen Testaments, wie dem Berliner Testament.

Als Mitglieder des pflichtteilsberechtigten Personenkreises können die Abkömmlinge hiergegen vorgehen und nach dem Tod eines Elternteils die Herausgabe des Pflichtteils verlangen. Dies ist der Fall, obwohl die Enterbung nicht von Dauer ist, sondern lediglich bis zum Tod des überlebenden Partners gilt. Trotz der gesetzlichen Berechtigung der Pflichtteilsansprüche ist dies nicht im Sinne des verstorbenen Erblassers, schließlich hat dieser seinen Ehegatten bzw. Lebenspartner als Alleinerben eingesetzt.

Folgen einer Pflichtteilsklausel

Mithilfe einer Pflichtteilsklausel können die Interessen des Erblassers geschützt werden, sodass die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen nicht so einfach möglich ist. Grundsätzlich lässt sich die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen natürlich nicht verhindern, da diese rechtlich begründet ist und somit nicht gegen geltendes Gesetz verstößt. Nichtsdestotrotz kann eine Pflichtteilsklausel ein großes Hindernis darstellen, das Erbberechtigte davon abhält, auf die Herausgabe des Pflichtteils zu bestehen.

Beinhaltet ein Berliner Testament eine Pflichtteilsklausel, wird testamentarisch definiert, dass Abkömmlinge, die nach dem Ableben des zuerst versterbenden Partners auf ihren Pflichtteil pochen, im zweiten Erbfall lediglich den Pflichtteil erhalten sollen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Pflichtteilsklausel findet demnach eine vollkommene Enterbung des betreffenden Abkömmlings statt.

Auswirkungen einer Pflichtteilsklausel für die Erbberechtigten

Erbberechtigte sollten eine vorhandene Pflichtteilsklausel unbedingt beachten, weil diese erheblichen Einfluss auf ihr Erbrecht hat. Machen sie im Falle eines Berliner Testaments ihren Pflichtteilsanspruch geltend, obwohl der als Alleinerbe eingesetzte Partner noch lebt, werden sie durch die Pflichtteilsklausel vollständig enterbt. Als Strafe sind solche Erben im zweiten Erbfall keine Erben mehr und können lediglich einen weiteren Pflichtteilsanspruch geltend machen.

Angelika Schmid am 27.10.2010


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