Donnerstag, 17. Mai 2012
Startseite | Ratgeber | Fragen & Antworten | Muster & Vorlagen | Testament
Erbrecht-heute.de
  • STARTSEITE
  • RATGEBER
    • Magazin
    • Erben & Vererben
    • Testament
    • Erbrecht
    • Erbschaftssteuer
    • Pflege
    • Vorsorge
    • Familienrecht
    • 50plus
    • Scheidung
  • FRAGEN & ANTWORTEN
  • MUSTER & VORLAGEN
  • TESTAMENT
Sie befinden sich hier: Startseite › Erbrecht aktuell › Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse
Leistungen-der-gesetzlichen-Pflegekasse

Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse

Die Pflegekasse kann verschiedene Leistungen erbringen. Angefangen beim Pflegegeld das Pflegebedürftigen als Aufwandsentschädigung bezahlt wird, sowie über Sachleistungen bis hin zur Kombinationsleistung stehen den Pflegekassen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Welche Leistungen die Pflegekasse im Einzelfall erbringen kann lässt sich nur individuell entscheiden.

Die richtige Einstufung ist der erste Schritt. Hierzu gehört auch die Ermittlung des Zeitbedarfs in der Pflege. Damit wird der Hilfebedarf erfasst und die Einstufung in eine der drei Pflegestufen kann erfolgen. Hierzu haben die Pflegekassen ein „Case- oder Fallmanagement“. Qualifizierte Pflegeberater erstellen einen Versorgungsplan, nachdem der Umfang des Hilfebedarfs festgelegt wurde. Diese Pflegeberatung kann Zuhause oder in einer Betreuungseinrichtung erfolgen und die Anwesenheit eines nahen Angehörigen ist hierbei durchaus wichtig.

Pflegestufen der gesetzlichen Pflegekasse

Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld und zwar nach den folgenden Pflegestufen der Pflegeversicherung. Die nachfolgenden Einstufungen stehen den Pflegekassen zur Verfügung um zu bemessen wie viel tägliche Hilfe durch eine Pflegekraft oder Angehörige geleistet werden kann:

Pflegestufe I

Personen, die bei der Grundpflege erhebliche Hilfe benötigen, können in Stufe I eingeteilt werden. Dabei müssen mehr als 45 Minuten täglich auf die Grundpflege entfallen. Körperpflege, Mobilität, Ernährung sind die drei Teilbereiche der Grundpflege. Der Pflegekraft stehen bei dieser Einstufung dann täglich insgesamt 90 Minuten zur Verfügung. In dieser Zeit können neben der Grundpflege auch die medizinische Pflege und die häusliche Pflege erfolgen. Den Pflegekassen stehen für diese Pflegestufe Sachleistungsgrenzen von bis zu 440.- Euro monatlich zur Verfügung wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wurde.

Pflegestufe II

Personen, die mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege brauchen, können in Pflegestufe II eingestuft werden. Die Pfleger haben damit täglich 3 Stunden Zeit um den Pflegebedürftigen zu unterstützen, wobei mehr als 2 Stunden dieser Zeit für die Grundpflege verwendet werden müssen. Die Pflegekasse kann in dieser Stufe bis zu 1.040.- Euro monatlich für die professionelle ambulante Pflege aufwenden.

Pflegestufe III

Personen, die rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung brauchen, können in die Stufe III eingeteilt werden. Der Pflegekraft stehen hier 5 Stunden Zeit täglich zur Verfügung wobei für die Grundpflege mindestens 4 Stunden verwendet werden müssen. Die Pflegekasse kann bei dieser Einstufung bis zu 1.918.- Euro im Härtefall zur Pflege beisteuern wenn die Betreuung durch professionelles Personal erfolgt.

Pflegegeld für Angehörige und Kombinationsleistungen

Wurde ein Pflegebedürftiger in Pflegestufe I eingestuft, so steht einem Angehörigen für dessen Pflege ein Pflegegeld in Höhe von derzeit 225.- Euro zu (Stand 2011). In der zweiten Pflegestufe stehen dem Angehörigen bis zu 430.- Euro zu und in der Pflegestufe III kann die Pflegekasse 675.- Euro monatlich ausschütten. Ein jährliches Beratungsgespräch ist bei Pflegestufe I für den Angehörigen Pflicht, in den höheren Pflegestufen muss es zweimal jährlich in Anspruch genommen werden. Pflegegeld ist grundsätzlich steuerfrei und kann nicht als Lohn gesehen werden, sondern nur als Aufwandsentschädigung oder Ersatzleistung für einen Verdienstausfall in der Zeit der Pflege. In einigen Fällen kann der Pflegebedürftige mit einer Kombination versorgt werden. Diese könnte bestehen aus ambulanten Pflegediensten im Alter und der Betreuung durch den Angehörigen. Das bezeichnen Fachleute als Kombinationsleistungen, die auch aus einer Verknüpfung durch dauernde Pflegedienste und Kurzzeitpflege geleistet werden kann.

Angelika Schmid am 23.03.2011


Weitere Themen dieser Kategorie:

Essen auf Rädern (02.04.2012)Pflegedienst in Düsseldorf (09.03.2012)Pflegedienst in Essen (06.03.2012)Pflegeeinrichtungen in Düsseldorf (02.03.2012)Pflegeeinrichtungen in Essen (29.02.2012)Pflegedienst in Stuttgart (27.02.2012)Mehrgenerationenhaus in Düsseldorf (23.02.2012)

Das könnte Sie auch interessieren:

Der unumgängliche Pflichtteil (16.05.2012)Was geschieht bei einer notariellen Falschberatung? (16.05.2012)Uneheliche Abkömmlinge im Nachlassverfahren (15.05.2012)Testament - die wichtigsten Regelungen im BGB (15.05.2012)Generationenmanagement beim Vererben (14.05.2012)Gesetz über die Annahme als Kind (14.05.2012)Ein Jahr gleiches Erbrecht für nichteheliche und eheliche Kinder (11.05.2012)




Sie haben nicht gefunden wonach Sie suchen?

Familien- und Erbrecht von A bis Z Pfeil

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Testament Muster und Vorlagen

Pflegeheime, Pflegedienste & Seniorenbetreuung Pfeil
Finden Sie professionelle Pflegeheime, Pflegedienste und Seniorenbetreuung in Ihrer Umgebung. weiterlesen

Das Erbe für gemeinnützige Zwecke spenden Pfeil
Gemeinnützige Unterstützung können Sie über den Tod hinaus noch bedenken. weiterlesen

Das Berliner Testament Pfeil
Infos rund um das gemeinschaftliche Testament sowie Vorlagen und Formulierungen weiterlesen

Ein Testament verfassen Pfeil
Über das handschriftliche und vor allem eigenhändige Verfassen eines Einzeltestaments. weiterlesen

Erbrecht aktuell Pfeil
Tagesaktuelle Infos und Tipps rund um das Familien- und Erbrecht sowie weitere Themen.weiterlesen

Alle Fragen und Antworten Pfeil
Unser umfangreicher Fragenkatalog mit Fragen rund um das deutsche Familien- und Erbrecht. weiterlesen

Internationales Erbrecht Pfeil
Wissenswertes rund um das internationale Familien- und Erbrecht (46 Länder). weiterlesen

Alle Muster & Vorlagen Pfeil
Kostenlose Muster, Volagen und Formulierungen für das verfassen eines Testaments. weiterlesen

Vollmacht Muster Pfeil
Muster Formulierungen für die allgemeine Vollmacht sowie die Generalvollmacht. weiterlesen

Modernisiertes Erbrecht Pfeil
Laut dem Bundesministerium für Justiz ist das modernisierte Erbrecht rechtskräftig. weiterlesen


MEIST GELESEN
Schenkungsvertrag
Pflege & Schiedsgericht
Schenkungssteuer
Bedürftigentestament
Testierfähigkeit

NEUESTE THEMEN
Erbschein & Nachlass
Teilungsversteigerung
Vorsorgevollmacht
Generalvollmacht
Gesetzlicher Erbteil

TESTAMENT
Testament Vorlage
Testament schreiben
Testament Formulierung
Testament verfassen
Berliner Testament Muster

FRAGEN & TIPPS
Internationales Erbrecht
Muster & Vorlagen
50plus & Scheidung
Erbschaftssteuer
Erbrecht & Schenkung

INTERN
Impressum & Datenschutz
RSS, Schnellzugriff
Über uns & Links
Berliner Testament
Vollmacht Muster

© 2009 - 2012 Erbrecht-heute.de
Erbrecht-heute.de