
Körperspende
Angehende Ärzte müssen im Rahmen ihres Medizinstudiums eine umfassende wissenschaftliche Ausbildung durchlaufen und erhalten im Zuge dessen das nötige Rüstzeug, um später als praktizierender Arzt tätig werden zu können. Medizinstudenten müssen sich natürlich intensiv mit der Anatomie des menschlichen Körpers befassen und absolvieren daher während der vorklinischen ärztlichen Ausbildung einen sogenannten Präparierkurs. Hierbei wird selbstverständlich nicht am lebenden Objekt gelehrt, sondern auf Leichen zurückgegriffen.
Bei diesen Leichen handelt es sich um sogenannte Körperspenden. Eine solche Körperspende kommt zustande, wenn ein Spender seinen Leichnam einem anatomischen Institut vermacht und diesem seinen toten Körper zu Forschungs- und Lehrzwecken überlässt. Bei einem zur Plastination überlassenen Leichnam spricht man ebenfalls von einer Körperspende.
Ablauf einer Körperspende
Wer seinen Körper nach seinem Tod einem anatomischen Institut überlassen möchte, sollte diesen Schritt gut überlegen und am besten mit seinen nächsten Verwandten absprechen. So sollten die Angehörigen frühzeitig darauf vorbereitet werden, dass nach dem Tod keine Bestattung stattfindet und der Körper des Verstorbenen stattdessen der Lehre und Forschung zur Verfügung gestellt wird.
Steht der Entschluss fest, muss man sich an ein entsprechendes Institut wenden und zu Lebzeiten eine Vereinbarung mit diesem abschließen. Im Rahmen dieser Vereinbarung verleiht der Spender seinem Wunsch zur Leistung einer Körperspende Ausdruck und kann zudem festlegen, welchen Zweck die eigene Leiche erfüllen soll. So kann man im Vorfeld festlegen, ob die Körperspende plastiniert oder in der wissenschaftlichen Ausbildung angehender Mediziner eingesetzt werden soll. Eine Körperspende kann auch im Testament festgelegt werden, damit wird der Wille hierzu ebenso rechtskräftig bekundet.
Falls der Körperspender seine Meinung noch einmal ändern sollte, kann er die Vereinbarung mit dem betreffenden Institut jederzeit rückgängig machen. Die Hinterbliebenen haben hierzu jedoch keinerlei Befugnis und können eine vereinbarte Körperspende nicht verhindern. Die Angehörigen haben aber auch nicht die Möglichkeit, den Körper eines verstorbenen Verwandten als Körperspende freizugeben, sofern dieser zu Lebzeiten keine entsprechende Vereinbarung getroffen hat.
Motive für eine Körperspende
Die Motive, die zu der Entscheidung führen, den eigenen Körper nach dem Tod als Körperspende einem anatomischen Institut zur Verfügung zu stellen, können äußerst vielfältig sein. In den meisten Fällen wollen die Spender auf diese Art und Weise die wissenschaftliche Ausbildung von Medizinstudenten unterstützen und so dazu beitragen, dass die Studierenden optimal auf ihren späteren Berufsalltag als Arzt vorbereitet werden.
Viele Menschen, die sich für eine Körperspende entscheiden, wollen hiermit die medizinische Forschung vorantreiben und so ihren Beitrag dazu leisten, dass neue Medikamente oder Behandlungsmethoden entdeckt bzw. neue Erkenntnisse gewonnen werden. Forscher können zwar auch auf lebende Probanden zurückgreifen, doch zahllose Untersuchungen oder Tests können nicht am lebenden Körper vorgenommen werden, da dies mitunter eine akute Lebensgefahr für den Probanden bedeuten würde. Bei Körperspenden besteht diese Gefahr natürlich nicht, sodass diese für die Forschung unverzichtbar sind.
Häufig existieren aber auch finanzielle Motive, die dazu führen, dass eine Person ihren Leichnam spendet. Die Institute zahlen Spendern zwar kein Geld, übernehmen aber in der Regel die Bestattungskosten. Sobald die Körperspende nicht mehr benötigt wird, findet die Bestattung statt, deren Kosten zumindest teilweise durch das Institut getragen werden. Auf diese Art und Weise werden die Angehörigen finanziell entlastet. Ein Zwang hierzu besteht jedoch auch dann nicht, wenn die Angehörigen absolut nicht in der Lage sind, diese zu bezahlen. In solchen Fällen übernimmt die Bestattungskosten in aller Regel das Sozialamt.
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