Haushaltshilfe für Senioren

Die Führung eines eigenen Haushalts ist in der Regel eine absolute Selbstverständlichkeit und für die meisten Menschen der Inbegriff eines eigenständigen Lebens. Im Alter muss man jedoch mit immer mehr Einschränkungen leben und ist aufgrund von Erkrankungen oder Alterserscheinungen nicht mehr so leistungsfähig wie früher. Dies betrifft natürlich sämtliche Bereiche des Lebens und somit auch die Haushaltsführung. Die verschiedensten Leiden können die tägliche Hausarbeit oder die regelmäßigen Einkäufe zu einer regelrechten Tortur werden lassen. Senioren müssen sich aus diesem Grund häufig früher oder später eingestehen, dass sie auf Hilfe oder gar Betreuung und Pflege angewiesen sind und den Alltag ansonsten nicht mehr selbständig bewältigen können.

Ist dies der Fall, bedeutet das aber keineswegs, dass ein Umzug in ein Heim ansteht. Solange man noch einigermaßen fit ist und zurechtkommt, kann man durchaus noch in seinen eigenen vier Wänden bleiben, sofern man sich gewisse Schwächen eingesteht und entsprechende Hilfe annimmt. Dass es in einem solchen Fall die Möglichkeit gibt, die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen und somit im gewohnten Umfeld professionell gepflegt zu werden, ist den meisten Menschen bekannt. Wenn es um die Haushaltsführung geht, sieht dies jedoch vollkommen anders aus. So müssen Angehörige oder Bekannte oftmals einspringen, falls sich der Betroffene keine Haushaltshilfe leisten kann.

Haushaltshilfe über die gesetzliche Pflegeversicherung finanzieren

Die meisten Menschen glauben, dass die gesetzliche Pflegeversicherung ausschließlich die medizinisch notwendige Pflege finanziert und ansonsten keine Kostenübernahme zu erwarten ist. Dem ist jedoch nicht so, denn in § 14 Abs. 4 SGB XI sind Haushaltshilfen als hauswirtschaftliche Versorgung eindeutig geregelt. Demnach können Senioren, die Unterstützung in hauswirtschaftlichen Dingen benötigen, eine Haushaltshilfe beschäftigen, ohne sich Sorgen um die Finanzierung machen zu müssen, schließlich handelt es sich hierbei um Leistungen, welche die gesetzliche Pflegeversicherung unter Umständen erbringen kann.

Eine solche Haushaltshilfe für Senioren kann die verschiedensten Aufgaben im Haushalt übernehmen und ältere Menschen beispielsweise beim Putzen, Kochen oder auch Einkaufen unterstützen. Auf diese Art und Weise können sich Senioren, selbst wenn sie auf Hilfe angewiesen sind, ein hohes Maß an Eigenständigkeit erhalten und fallen ihren Angehörigen nicht zur Last.

Soll eine Haushaltshilfe für Senioren über die gesetzliche Pflegeversicherung abgerechnet werden, müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt werden. In erster Linie gilt es im Zuge dessen zu beachten, dass eine Haushaltshilfe in § 36 SGB XI als Hilfeleistung im Rahmen der Pflegesachleistungen definiert ist. Für gewöhnlich stellen ambulante Pflegedienste eine adäquate Haushaltshilfe. Damit diese aber auch über die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert werden kann, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. So ergibt sich aus den Pflegestufen der Hilfebedarf, der wiederum den Umfang der gewährten Haushaltshilfe vorgibt.

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