
Firmenübernahme und Unternehmensnachfolge
Wer sein Leben lang hart gearbeitet und mühsam ein eigenes Unternehmen gegründet hat, stellt sich in der Regel die Frage, was nach seinem Ableben mit seinem Unternehmen geschieht. Für den Gründer handelt es sich hierbei in der Regel nicht bloß um eine Firma, sondern vielmehr um sein Lebenswerk. Dieses will man natürlich in guten Händen wissen und sicher sein, dass das eigene Andenken in Form des Unternehmens in Ehren gehalten wird. Somit ist es nicht verwunderlich, dass sich die meisten Unternehmer einen Verkauf nicht vorstellen können und stattdessen eine Übernahme durch einen Verwandten wünschen. Auf diese Art und Weise bleibt die Firma in der Familie und dient gleichzeitig als finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.
Eine Firmenübernahme will gut vorbereitet sein, sowohl ein Anwalt als auch ein Notar werden in die Vertragsgestaltungen sehr häufig mit einbezogen um den Betriebsübergang im Familienunternehmen zu ordnen. Hierbei spielt auch noch der Steuerberater eine wichtige Rolle, schließlich kann eine steuerlich ungünstige Übergabe das Firmenvermögen zu stark belasten.
Unternehmen vererben
Grundsätzlich ist ein Unternehmen ebenso wie alle anderen Vermögenswerte des verstorbenen Erblassers Bestandteil des Nachlasses. Dies trifft aber selbstverständlich nur dann zu, wenn der Verstorbene alleiniger Eigentümer war, ansonsten fließen nur dessen Gesellschaftsteile in den Nachlass ein und werden demnach vererbt.
Für den Gründer ist das Unternehmen aber kein simpler Vermögenswert, sodass die meisten Unternehmer bestrebt sind, noch zu Lebzeiten eine Lösung zu finden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Firmenübernahme durch ein Testament (Muster und Vorlagen) oder einen Erbvertrag zu regeln. Im Rahmen einer solchen letztwilligen Verfügung, zum Beispiel auch mit einer Teilungsanordnung, kann man klar definieren, wer die Nachfolge antreten und somit die Firma übernehmen soll. Auf diese Art und Weise werden Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft größtenteils vermieden, schließlich hat der Erblasser klare Anweisungen zur Firmenübernahme hinterlassen.
Unternehmensnachfolge durch Schenkung klären
Unternehmer haben oftmals Bedenken, wenn es darum geht, einen Nachfolger zu bestimmen, der nach ihrem Ableben die Geschäfte fortführt. Da sich dies jedoch nicht verhindern lässt, sollte man offensiv mit diesem Thema umgehen und versuchen, möglichst frühzeitig eine Lösung zu finden. Aktuelle Zahlen bestätigen dies, denn einer EU-Studie zufolge werden etwa 10 Prozent aller Firmeninsolvenzen durch eine fehlende oder mangelhafte Regelung der Unternehmensnachfolge ausgelöst.
Derjenige, der in die Fußstapfen des Unternehmers treten und die Firma übernehmen soll, muss auf diese Rolle gut vorbereitet werden, um im Sinne des Erblassers handeln und das Unternehmen erfolgreich führen zu können. Aus diesem Grund sollte es eine Überlegung wert sein, die Unternehmensnachfolge durch eine Schenkung als Vermächtnis zu klären. So kann der künftige Erblasser die Firmenübertragung zu Lebzeiten durchführen und seinem Nachfolger Hilfestellung leisten. Außerdem kann so überprüft werden, ob der Beschenkte überhaupt in der Lage ist, das Unternehmen erfolgreich fortzuführen. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, hat der Schenker die Möglichkeit, die Schenkung durch einen Widerruf der Übertragung rückgängig zu machen.
Weitere Themen dieser Kategorie:
Was geschieht bei einer notariellen Falschberatung? (16.05.2012)Testament - die wichtigsten Regelungen im BGB (15.05.2012)Was ist ein Testament? (25.04.2012)Erbe im Testament (23.04.2012)Erbfolge mit Testament (13.04.2012)Verfügung von Todes wegen (12.04.2012)Politisches Testament (11.04.2012)
Das könnte Sie auch interessieren:
Der unumgängliche Pflichtteil (16.05.2012)Uneheliche Abkömmlinge im Nachlassverfahren (15.05.2012)Generationenmanagement beim Vererben (14.05.2012)Gesetz über die Annahme als Kind (14.05.2012)Ein Jahr gleiches Erbrecht für nichteheliche und eheliche Kinder (11.05.2012)Formfreiheit vs. Formvorschriften (11.05.2012)Fördert die Mediation eine gute Streitkultur? (10.05.2012)
Sie haben nicht gefunden wonach Sie suchen?
Das Erbe für gemeinnützige Zwecke spenden ![]()
Gemeinnützige Unterstützung können Sie über den Tod hinaus noch bedenken. weiterlesen
Das Berliner Testament ![]()
Infos rund um das gemeinschaftliche Testament sowie Vorlagen und Formulierungen weiterlesen
Ein Testament verfassen ![]()
Über das handschriftliche und vor allem eigenhändige Verfassen eines Einzeltestaments. weiterlesen
Erbrecht aktuell ![]()
Tagesaktuelle Infos und Tipps rund um das Familien- und Erbrecht sowie weitere Themen.weiterlesen
Alle Fragen und Antworten ![]()
Unser umfangreicher Fragenkatalog mit Fragen rund um das deutsche Familien- und Erbrecht. weiterlesen
Internationales Erbrecht ![]()
Wissenswertes rund um das internationale Familien- und Erbrecht (46 Länder). weiterlesen
Alle Muster & Vorlagen ![]()
Kostenlose Muster, Volagen und Formulierungen für das verfassen eines Testaments. weiterlesen
Vollmacht Muster ![]()
Muster Formulierungen für die allgemeine Vollmacht sowie die Generalvollmacht. weiterlesen
Modernisiertes Erbrecht ![]()
Laut dem Bundesministerium für Justiz ist das modernisierte Erbrecht rechtskräftig. weiterlesen