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Firmenuebernahme-und-Unternehmensnachfolge

Firmenübernahme und Unternehmensnachfolge

Wer sein Leben lang hart gearbeitet und mühsam ein eigenes Unternehmen gegründet hat, stellt sich in der Regel die Frage, was nach seinem Ableben mit seinem Unternehmen geschieht. Für den Gründer handelt es sich hierbei in der Regel nicht bloß um eine Firma, sondern vielmehr um sein Lebenswerk. Dieses will man natürlich in guten Händen wissen und sicher sein, dass das eigene Andenken in Form des Unternehmens in Ehren gehalten wird. Somit ist es nicht verwunderlich, dass sich die meisten Unternehmer einen Verkauf nicht vorstellen können und stattdessen eine Übernahme durch einen Verwandten wünschen. Auf diese Art und Weise bleibt die Firma in der Familie und dient gleichzeitig als finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.

Eine Firmenübernahme will gut vorbereitet sein, sowohl ein Anwalt als auch ein Notar werden in die Vertragsgestaltungen sehr häufig mit einbezogen um den Betriebsübergang im Familienunternehmen zu ordnen. Hierbei spielt auch noch der Steuerberater eine wichtige Rolle, schließlich kann eine steuerlich ungünstige Übergabe das Firmenvermögen zu stark belasten.

Unternehmen vererben

Grundsätzlich ist ein Unternehmen ebenso wie alle anderen Vermögenswerte des verstorbenen Erblassers Bestandteil des Nachlasses. Dies trifft aber selbstverständlich nur dann zu, wenn der Verstorbene alleiniger Eigentümer war, ansonsten fließen nur dessen Gesellschaftsteile in den Nachlass ein und werden demnach vererbt.

Für den Gründer ist das Unternehmen aber kein simpler Vermögenswert, sodass die meisten Unternehmer bestrebt sind, noch zu Lebzeiten eine Lösung zu finden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Firmenübernahme durch ein Testament (Muster und Vorlagen) oder einen Erbvertrag zu regeln. Im Rahmen einer solchen letztwilligen Verfügung, zum Beispiel auch mit einer Teilungsanordnung, kann man klar definieren, wer die Nachfolge antreten und somit die Firma übernehmen soll. Auf diese Art und Weise werden Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft größtenteils vermieden, schließlich hat der Erblasser klare Anweisungen zur Firmenübernahme hinterlassen.

Unternehmensnachfolge durch Schenkung klären

Unternehmer haben oftmals Bedenken, wenn es darum geht, einen Nachfolger zu bestimmen, der nach ihrem Ableben die Geschäfte fortführt. Da sich dies jedoch nicht verhindern lässt, sollte man offensiv mit diesem Thema umgehen und versuchen, möglichst frühzeitig eine Lösung zu finden. Aktuelle Zahlen bestätigen dies, denn einer EU-Studie zufolge werden etwa 10 Prozent aller Firmeninsolvenzen durch eine fehlende oder mangelhafte Regelung der Unternehmensnachfolge ausgelöst.

Derjenige, der in die Fußstapfen des Unternehmers treten und die Firma übernehmen soll, muss auf diese Rolle gut vorbereitet werden, um im Sinne des Erblassers handeln und das Unternehmen erfolgreich führen zu können. Aus diesem Grund sollte es eine Überlegung wert sein, die Unternehmensnachfolge durch eine Schenkung als Vermächtnis zu klären. So kann der künftige Erblasser die Firmenübertragung zu Lebzeiten durchführen und seinem Nachfolger Hilfestellung leisten. Außerdem kann so überprüft werden, ob der Beschenkte überhaupt in der Lage ist, das Unternehmen erfolgreich fortzuführen. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, hat der Schenker die Möglichkeit, die Schenkung durch einen Widerruf der Übertragung rückgängig zu machen.

Sarah Greszat am 18.03.2011


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