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Erbrecht nach Aufhebung einer Adoption

Eine Adoption ist ein großer Schritt, der im Vorfeld gut bedacht sein will, schließlich sind die Folgen in persönlicher und juristischer Hinsicht weitreichend, während eine Adoption gleichzeitig mit einer enormen Verantwortung einhergeht. Durch eine Adoption entsteht ein Eltern-Kind-Verhältnis, das die biologische Abstammung außer Acht lässt. Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, wird auf diese Art und Weise die Chance geboten, in eine neue Familie aufgenommen zu werden und dort eine glückliche Kindheit zu verleben. Auch für die Adoptiveltern beginnt durch die Adoption eines Kindes ein neuer Lebensabschnitt. Paare, deren Kinderwunsch bis dato unerfüllt blieb, haben so die Möglichkeit, dennoch eine eigene Familie zu gründen und einem Kind ihre Liebe und Fürsorge zu schenken.

Juristische Konsequenzen einer Adoption

Die Adoption eines Kindes hat natürlich in erster Linie Auswirkungen auf das Familienleben, schließlich kommt ein Kind in die Familie und sorgt dafür, dass diese wächst. Aber auch die juristischen Konsequenzen gilt es nicht zu vernachlässigen. Durch die Adoption eines Kindes wird dieses, juristisch gesehen, leiblichen Kindern gleichgestellt, sodass der Gesetzgeber keinerlei Unterschiede zwischen leiblichen und adoptierten Kindern bzw. Eltern macht.

Im Rahmen einer Adoption entsteht ein neues Eltern-Kind-Verhältnis zwischen den Adoptierenden und dem betreffenden Kind. Hierdurch erhält das adoptierte Kind die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind, ebenso, wie die Adoptiveltern, zumindest in juristischer Hinsicht, leiblichen Eltern in nichts nachstehen. Dies hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf erbrechtliche Angelegenheiten. Der deutsche Gesetzgeber differenziert in keinster Weise zwischen leiblichen und adoptierten Kindern und ihren Eltern. Folglich sind beispielsweise Adoptivkinder zentraler Bestandteil der ersten Ordnung innerhalb der gesetzlichen Erbfolge, obgleich sie biologisch nicht vom Erblasser abstammen. Das adoptierte Kind gehört fortin in die Familie und darauf setzt das deutsche Familienerbrecht.

Die Auswirkungen der Erwachsenenadoption sind allerdings nicht ganz so weitreichend, wie die bei Kindern. Zudem ist hier naturgemäß auch kein Erziehungsauftrag mehr gegeben. Die verwandtschaftliche enge Bindung jedoch ist gleich.

Aufhebung einer Adoption und die erbrechtlichen Folgen

Eine Adoption ist grundsätzlich eine Entscheidung fürs Leben denn hierdurch wird eine Eltern-Kind-Beziehung begründet, die sich nicht aufheben lässt. In gewissen Ausnahmefällen besteht jedoch die Möglichkeit zur Aufhebung einer Adoption. In §§ 1759 bis 1766 BGB sind diese Ausnahmen aufgeführt und juristisch verankert. Trifft keine der dort genannten Ausnahmen auf den jeweiligen Adoptionsfall zu, ist eine Aufhebung der Adoption unmöglich.

Liegen schwerwiegende Gründe vor, die zu der Annahme führen, dass die Aufhebung der Adoption zum Wohle des Kindes nötig ist, kann diese vorgenommen werden. Gleiches gilt für den Fall, dass Formfehler bei der Adoption begangen wurden. In einem solchen Falle basiert die Adoption mitunter auf falschen Tatsachen und kann daher im Nachhinein aufgehoben werden. Die Aufhebung einer Adoption wird stets durch das Familiengericht durchgeführt, das für den Wohnort des Adoptivkindes zuständig ist. Zumeist wird dann angenommen: Adoption aufgehoben Erbschaft weg?

Ebenso wie die Adoption selbst, hat auch die Aufhebung einer solchen weitreichende Folgen für alle Betroffenen. So erlöschen die neuen Verwandtschaftsverhältnisse zwischen dem Adoptivkind und den Adoptiveltern im Zuge der Aufhebung der Adoption. Gleichzeitig leben die alten Verwandtschaftsverhältnisse wieder auf, sodass in juristischer Hinsicht der Ursprungszustand wiederhergestellt wird. Im Zuge dessen verfallen natürlich auch alle Erbrechte, die durch die Adoption zustande gekommen sind.

Sarah Greszat am 27.01.2011


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