
Eine Lebensversicherung erben
Für viele Menschen ist eine Lebensversicherung die optimale Vorsorge, sodass diese Form der Versicherung besonders beliebt ist. Im Rahmen einer Lebensversicherung wird in der Regel der Tod der versicherten Person finanziell abgesichert, denn in diesem Fall kommt die vereinbarte Versicherungssumme dem Bezugsberechtigten zugute. Bei Immobilienanlagen versichert man auch häufig den Hauptverdiener, da im Falle seines Ablebens die Familie sonst vielleicht vor dem Ruin oder zumindest vor einem großen Problem steht.
Im Bereich der Lebensversicherung existieren aber auch sogenannte Erlebensfallversicherungen, die zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden und somit die Langlebigkeit der versicherten Person versichert.
Lebensversicherung und das Erbrecht
Oftmals stellt sich die Frage, ob eine Lebensversicherung Teil der Erbmasse ist und somit zum Nachlass des verstorbenen Erblassers gehört. Wer hier eine eindeutige Antwort erwartet, wird leider enttäuscht, denn pauschal lässt sich dies nicht sagen.
Die meisten Lebensversicherungen im Erbrecht versichern den Tod der versicherten Person, sodass mit Eintritt des Erbfalls auch der Versicherungsfall eintritt. Wird im Versicherungsvertrag eine andere Person als Bezugsberechtigter ausgewiesen, erhält diese dann die gesamte Versicherungssumme. Dies ist auch im Sinne des Verstorbenen, schließlich hat dieser die Lebensversicherung abgeschlossen, um die jeweilige Person finanziell abzusichern. Sofern eine dritte Person als Bezugsberechtigter angegeben ist, erhält diese also die gesamte Versicherungssumme für sich und muss diesen Betrag nicht mit den Erben teilen.
Hat der Erblasser im Rahmen seiner Lebensversicherung dahingegen die Erben als Bezugsberechtigte angegeben, wird die Versicherungssumme den jeweiligen Erbrechten entsprechend unter den Erben aufgeteilt. Die große Besonderheit hierbei ist aber die Tatsache, dass die Lebensversicherung trotzdem nicht in die Erbmasse einfließt und somit nicht zum Nachlass gehört. Schlägt also beispielsweise ein Erbe die Erbschaft aus, hat er nach wie vor ein Anrecht auf seinen Teil der Versicherungssumme.
Nur für den Fall, dass der Versicherungsnehmer keinen Bezugsberechtigten angegeben hat, wird die Versicherungssumme zum Teil der Erbmasse. Wenn dies der Fall ist, erhöht die Lebensversicherung den Nachlass, der dann wiederum im Zuge der Erbauseinandersetzung unter den Erben aufgeteilt wird.
Demnach wird eine Lebensversicherung nur dann zum Erbe, wenn keine dritte Person vertraglich als Bezugsberechtigter angegeben wurde. Dies kommt jedoch nur äußerst selten vor, schließlich dient eine Lebensversicherung in erster Linie zur finanziellen Absicherung eines nahen Menschen, wie zum Beispiel dem überlebenden Ehegatten oder den Kindern. Aus diesem Grund geht eine Lebensversicherung für gewöhnlich mit einer Bezugsberechtigung einher, sodass die Lebensversicherung im Nachlassverfahren in den meisten Fällen überhaupt keine Rolle spielt.
Es könnten jedoch in gewissen Konstellationen auch Pflichtteilsergänzungsansprüche lt. § 2325 BGB bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn ein Erblasser durch ein Bezugsrecht an Dritte einen finanziellen Wert zugewendet hat und gleichzeitig ein Pflichtteilsberechtigter enterbt wurde.
Weitere Themen dieser Kategorie:
Generationenmanagement beim Vererben (14.05.2012)Formfreiheit vs. Formvorschriften (11.05.2012)Wer stellt den Erbschein aus? (07.05.2012)Pflichtteil beim Erben (03.05.2012)Wie hoch sind die Nachlassverzeichnis-Kosten? (27.04.2012)Goethes Erben (20.04.2012)Erben eines Hauses (17.04.2012)
Das könnte Sie auch interessieren:
Der unumgängliche Pflichtteil (16.05.2012)Was geschieht bei einer notariellen Falschberatung? (16.05.2012)Uneheliche Abkömmlinge im Nachlassverfahren (15.05.2012)Testament - die wichtigsten Regelungen im BGB (15.05.2012)Gesetz über die Annahme als Kind (14.05.2012)Ein Jahr gleiches Erbrecht für nichteheliche und eheliche Kinder (11.05.2012)Fördert die Mediation eine gute Streitkultur? (10.05.2012)
Sie haben nicht gefunden wonach Sie suchen?
Das Erbe für gemeinnützige Zwecke spenden ![]()
Gemeinnützige Unterstützung können Sie über den Tod hinaus noch bedenken. weiterlesen
Das Berliner Testament ![]()
Infos rund um das gemeinschaftliche Testament sowie Vorlagen und Formulierungen weiterlesen
Ein Testament verfassen ![]()
Über das handschriftliche und vor allem eigenhändige Verfassen eines Einzeltestaments. weiterlesen
Erbrecht aktuell ![]()
Tagesaktuelle Infos und Tipps rund um das Familien- und Erbrecht sowie weitere Themen.weiterlesen
Alle Fragen und Antworten ![]()
Unser umfangreicher Fragenkatalog mit Fragen rund um das deutsche Familien- und Erbrecht. weiterlesen
Internationales Erbrecht ![]()
Wissenswertes rund um das internationale Familien- und Erbrecht (46 Länder). weiterlesen
Alle Muster & Vorlagen ![]()
Kostenlose Muster, Volagen und Formulierungen für das verfassen eines Testaments. weiterlesen
Vollmacht Muster ![]()
Muster Formulierungen für die allgemeine Vollmacht sowie die Generalvollmacht. weiterlesen
Modernisiertes Erbrecht ![]()
Laut dem Bundesministerium für Justiz ist das modernisierte Erbrecht rechtskräftig. weiterlesen