Die unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen

Pflegeeinrichtungen zur Tages- und Kurzzeitpflege

Pflegeeinrichtungen zur Tages- und Kurzzeitpflege bieten sich an, wenn die Betreuung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen zu Hause vorübergehend nicht möglich ist. Diese Zeit kann auch für den Pflegenden wichtig sein als Erholungspause, damit er die Pflegeleistungen wieder mit voller Kraft erbringen kann. Diese Pflegeeinrichtung wird häufig gewählt, weil die Pflegeperson selbst krank ist, in Urlaub oder zur Kur fährt oder die Wohnung umgebaut werden soll. In diesem Zeitraum kann eine vollstationäre Unterbringung im Heim erfolgen, wobei diese Kurzzeitpflege in der Regel auf maximal vier Wochen im Jahr beschränkt ist.

Pflege und Betreuung in der Kurzzeitpflege

Hier stehen rund um die Uhr erfahrene Krankenschwestern / Krankenpfleger, Altenpfleger / Altenpflegerinnen, Pflegehelfer / Pflegehelferinnen zur Verfügung die sich um die Pflege und Betreuung kümmern. Wer zur Kurzzeitpflege stationär im Heim untergebracht ist, kann neben den pflegerischen Dienstleistungen auch andere Fachdienste nutzen. Beispielsweise sind Gespräche mit den Sozialarbeitern /Sozialarbeiterinnen möglich, über eventuelle Maßnahmen, die die häusliche Situation verbessern können. Die meisten Heime arbeiten mit Krankengymnasten, Logopäden, aber auch Friseurinnen und Fußpflegerinnen zusammen, die ihre Dienstleistungen ebenfalls im Haus anbieten. Auch diese Dienstleistungen können während der Zeitdauer der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

Für wen ist die Tages- und Kurzzeitpflege gedacht?

Die Tages- und Kurzzeitpflege kann von verschiedenen Menschen in Anspruch genommen werden. Nicht nur Senioren, auch Kinder, die vorübergehend Pflege benötigen, können diese Pflege beanspruchen. Wer ansonsten von Angehörigen versorgt wird und für kurze Zeit ohne Betreuung wäre, kann ebenfalls die Tages- und Kurzzeitpflege nutzen.

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistung der Pflegeversicherung für die Tages- und Kurzzeitpflege steht allen Pflegebedürftigen in gleicher Höhe zur Verfügung. Sie unterscheidet sich nicht nach den Pflegestufen.

Seit dem Inkrafttreten der Pflegereform gelten folgende Sätze:

ab 2010         1.510 Euro

und ab 2012  1.550 Euro

Welche Pflegeeinrichtungen stehen zur Verfügung?

Angebote für Kurzzeitpflege stehen meist in Alten- oder Pflegeheimen zur Verfügung. Sogenannte „Urlaubs-Pflegebetten“ werden beispielsweise nur in der Ferienzeit angeboten, da gerade in dieser Zeit die Nachfrage nach Kurzzeitpflege ansteigt. Pflegeeinrichtungen, die nur auf Kurzzeitpflege spezialisiert sind, sind derzeit noch nicht so weit verbreitet. Daher muss immer individuell nach den besonderen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen eine entsprechende Pflegeeinrichtung zur Kurzzeitpflege ausgewählt werden. Junge Pflegebedürftige bleiben auch in dieser Situation meist doch viel selbständiger während eine Altenpflege oft Betreuung und Pflege erfordert.

Es empfiehlt sich, bereits einige Zeit vorher die infrage kommenden Heime anzuschauen, und sich über die Leistungen und die therapeutischen Angebote zu informieren. Zudem ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu kümmern, denn gerade in den Schulferienzeiten sind die Kurzzeit-Pflegeplätze sehr gefragt. Die Kosten für die Kurzzeitpflege richten sich zum einen nach der Höhe des bewilligten Pflegegeldes zum anderen nach dem Einkommen des Pflegebedürftigen und können deshalb nicht pauschal beziffert werden

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