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Die Vermögenssicherung sollte das Pflegerisiko einschließen

Der Gedanke daran, dass man selbst eines Tages von einer Pflegebedürftigkeit betroffen und so permanent auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sein könnte, wird von vielen Menschen verdrängt. Die Hoffnung, von einem solchen Schicksal verschont zu bleiben, ist oft so groß, dass dieses Thema meist totgeschwiegen wird. Dass dies keine adäquate Lösung ist, zeigt sich dann im Ernstfall, wenn ein Mensch plötzlich pflegebedürftig wird und im Vorfeld keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen hat. Im Alter kann es sich auch als sinnvoll erweisen, sich mit den verschiedenen Pflegemöglichkeiten auseinanderzusetzen. Hierbei gibt es viele Möglichkeiten vom gemeinsamen Wohnen in einer Alters – WG bis hin zum Pflegeheim ist die Palette außerordentlich groß.

Aus diesem Grund sollte man das Pflegerisiko auf keinen Fall unterschätzen und stattdessen bereits frühzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen. Durch die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung existiert in der Bundesrepublik Deutschland zwar eine Grundsicherung im Bezug auf eine Pflegebedürftigkeit, doch angesichts der stetig steigenden Kosten erweist sich eine zusätzliche, private Absicherung als sinnvolle Investition. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegegeld, doch die Beträge sind sehr gering angesetzt. Viele Senioren bevorzugen die Pflege zu Hause und übersehen dabei oft, dass die Angehörigen dies aus Zeitmangel oder aus sonstigen Gründen überhaupt nicht leisten können.

Pflegebedürftigkeit als Gefahr für das Vermögen

Mit der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung hat der deutsche Gesetzgeber zwar eine Absicherung der Pflegebedürftigkeit installiert, sodass jeder, der dieser Versicherungspflicht unterliegt über einen gewissen Schutz verfügt, doch in der Praxis erweisen sich die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft als unzulänglich. Steigende Pflegekosten, sowie die Tatsache, dass im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich die Grundpflege abgedeckt wird, machen es häufig erforderlich, dass der Pflegebedürftige selbst oder einer seiner nächsten Verwandten Teile des Privatvermögens in die Pflege investieren muss.

Im Normalfall besteht das einzige Einkommen eines Pflegebedürftigen aus dessen Rente, die in der Regel recht knapp bemessen ist. Folglich ist es nicht verwunderlich, dass die meisten Menschen auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen sind und die Aufwendungen für die Pflege nicht selbst tragen können. Verfügt der Betroffene über Ersparnisse, besteht die Gefahr, dass diese durch die Pflege aufgezehrt werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass das angesammelte Vermögen erst einmal für die Pflege aufgewendet werden muss, bevor die gesetzliche Pflegeversicherung einspringt. Es existiert zwar ein Freibetrag, aber dieser ist recht knapp bemessen, sodass Pflegebedürftigen nur noch ein geringes Vermögen bleibt.

Vermögenssicherung durch eine private Pflegeversicherung

Der Abschluss einer zusätzlichen, privaten Pflegeversicherung erweist sich als bestens geeignet für die Vermögenssicherung. Wer frühzeitig vorsorgt und eine entsprechende Zusatzversicherung abschließt, erhält im Ernstfall zusätzliche Geldmittel aus der privaten Pflegeversicherung. Diese Leistungen können die Mehrkosten der Pflege auffangen und gleichzeitig auch dafür sorgen, dass der Pflegebedürftige nicht sein gesamtes Vermögen für die Pflege aufwenden muss. Die Pflegestufen der Pflegeversicherung reichen in den allermeisten Pflegefällen jedenfalls nicht aus.

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