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Rente mit 60 nur mit Abschlägen

Der wohlverdiente Ruhestand tritt in der Regel erst mit dem 65. oder 67. Lebensjahr ein, sodass sich Berufstätige für gewöhnlich gedulden müssen. Man muss aber nicht zwingend so lange auf die gesetzliche Rente warten und kann diese durchaus schon früher beantragen. Für die Generation 50plus lässt sich die Zeit der Erwerbstätigkeit auf diese Art und Weise mitunter um mehrere Jahre verkürzen. Rentner haben so deutlich mehr von ihrem Ruhestand und können ihr Rentnerdasein in vollen Zügen genießen. Die neu kreierten 50plus Reisen der Reiseveranstalter tragen zur Freizeitgestaltung bei.

Früher in Rente zu gehen, hat den wesentlichen Vorteil, dass man in der Regel noch keine oder nur wenige Auswirkungen des natürlichen Alterungsprozesses spürt und seine neu gewonnene Freizeit aktiv gestalten kann. Mit steigendem Alter steigt auch das Risiko einer Pflegebedürftigkeit, sodass man im Falle eines normalen Renteneintritts unter Umständen nicht mehr dazu kommt, seine neue Freiheit in vollen Zügen zu genießen. Folglich ist es nicht verwunderlich, dass viele Menschen den Wunsch haben, früher in Rente zu gehen. Obwohl der Gesetzgeber ein bestimmtes Alter für den Renteneintritt vorsieht, kann dieser durchaus früher erfolgen. Wer dieses Vorhaben realisieren möchte, muss aber beachten, dass dies Konsequenzen hat.

Renteneintrittsalter und die Rentenhöhe

Wenn es um die gesetzliche Rente geht, ist das Renteneintrittsalter für die Höhe der zu erwartenden Rente von zentraler Bedeutung. Die sogenannte Regelaltersrente, die Ansprüche in voller Höhe umfasst, erhalten diejenigen, die das 65. Lebensjahr überschritten haben und zudem eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren vorzuweisen haben. Neben der Zeit, in der man reguläre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, gehören auch geringfügige Beschäftigungen, sowie Kindererziehungszeiten zu dieser Wartezeit. Erfüllt man diese Voraussetzungen, hat man volle Rentenansprüche, wobei die konkrete Höhe der Rente natürlich von dem früheren Einkommen abhängt.

Menschen, die dahingegen bereits mit 60 in Rente gehen möchten, müssen gewisse Abschläge finanzieller Natur in Kauf nehmen. Wer den Rentenantrag vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter stellt, hat daher nur verminderte Ansprüche auf die gesetzliche Rente und erhält aus diesem Grund geringere Rentenzahlungen. Dies gilt es im Vorfeld unbedingt zu beachten, schließlich muss auch im Alter weiterhin für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten gesorgt werden.

Darüber hinaus müssen angehende Rentner beachten, dass ein vorzeitiger Renteneintritt im Alter von 60 Jahren nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. So haben unter anderem Frauen, die vor 1952 geboren wurden, eine Wartezeit von mindestens 15 Jahren vorweisen können und zudem nach dem 40. Lebensjahr mindestens 10 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, die Möglichkeit, mit 60 in Rente zu gehen. Wer schwerbehindert ist und außerdem eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren erfüllt, kann ebenfalls schon im Alter von 60 Jahren in Rente gehen.

Angelika Schmid am 13.07.2011


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