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Baustein-Riesterrente-Riester-Rentenversicherung

Baustein Riesterrente Riester-Rentenversicherung

Auf den ersten Blick erweckt das deutsche Sozialsystem den Eindruck, dass für alles gesorgt ist und man sich somit nicht weiter um seine Vorsorge kümmern muss, doch in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass dies keineswegs der Fall ist. Häufig werden wegen Frühverrentung auch noch Abzüge von der Altersrente vorgenommen, was die Situation weiter verschärft. Auch bei der Hinterbliebenenrente entstehen oft große Versorgungslücken.

Vor allem hinsichtlich der Altersvorsorge besteht ein mehr oder weniger großer Handlungsbedarf, weshalb man sich möglichst nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen sollte. Wer die finanziellen Möglichkeiten hat, sollte aus diesem Grund die private Altersvorsorge als zentralen Baustein der Vorsorge für die Generation 50plus betrachten und hierauf möglichst nicht verzichten.

Riester-Rentenversicherung

Eine gute Möglichkeit, die gesetzliche Rente aufzustocken und zusätzlich privat fürs Alter vorzusorgen, ist die sogenannte Riester-Rentenversicherung. Diese spezielle Variante der privaten Altersvorsorge gibt Verbrauchern die Möglichkeit, frühzeitig vorzusorgen und belohnt dieses Engagement zudem mit staatlichen Förderungen. Versicherungen zur Vorsorge werden vor allem von Selbständigen und freischaffenden Menschen bevorzugt.

Förderungen beim Baustein Riesterrente

So kann man sich im Rahmen einer solchen Riesterrente Sonderabzugsmöglichkeiten und Zulagen sichern, denn diese Form der privat finanzierten Rente in Deutschland wird staatlich gefördert. Diese Förderung können aber nur berechtigte Personen erhalten, schließlich ist die geförderte Riesterrente lediglich für eine bestimmte Zielgruppe vorgesehen. Zulagenberechtigt sind demnach rentenversicherungspflichtige Selbständige und Arbeitsnehmer, pflichtversicherte Landwirte, Empfänger von ALG-II, Krankengeld oder Arbeitslosengeld, Kindererziehende, über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler, Amtsträger, Beamte, Soldaten, Richter, Empfänger von Vorruhestandgeld, vollständig dienstunfähige oder erwerbsgeminderte beziehungsweise nicht erwerbstätige Personen, Wehr- und Zivildienstleistende, sowie geringfügig Beschäftigte, die auf ihre Versicherungsfreiheit explizit verzichten. 

Darüber hinaus haben auch die Ehepartner zulagenberechtigter Personen die Möglichkeit, eine Riester-Rentenversicherung abzuschließen, wobei es sich hierbei dann um einen beitragsfreien und abgeleiteten Riester-Vertrag handelt.

Wer zum zulagenberechtigten Personenkreis gehört und von der Förderung im Zuge einer privaten Riester-Rentenversicherung profitieren möchte, muss jedoch berücksichtigen, dass dies nur bei bestimmten Sparformen möglich ist. So können Fondssparpläne, Banksparpläne, Pensionsfonds, Direktversicherungen, Pensionskassen fondsgebundene Rentenversicherungen und gewöhnliche private Rentenversicherungen entsprechend gefördert werden.

Sarah Greszat am 03.11.2011


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