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Arbeitslosengeld-ueber-50

Arbeitslosengeld über 50

Arbeitslosengeld wird in der Regel ausschließlich für einen Zeitraum von 12 Monaten bezahlt. Eine Ausnahme hiervon bilden Menschen, die zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 50 Jahre alt sind. Hier beträgt der Bezug im Jahre 2011 und darüber hinaus unter bestimmten Umständen bis zu 24 Monate. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt ohne Kinder 60 Prozent des letzten Nettogehaltes, mit Kindern 67 Prozent. Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist über die Agentur für Arbeit sowohl kranken- als auch pflege- und rentenversichert. Wer über 50 Jahre alt und arbeitslos ist, muss allerdings noch weitere Punkte beachten. Personen, denen in diesem Alter gekündigt wurde, sollten den Inhalt ihres Kündigungsschreibens ganz genau prüfen. Denn eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrates ist unzulässig. Wer ohne Job bleibt muss auch wissen, dass es eine Rente mit 60 zwar derzeit (im Jahr 2011) noch gibt, doch nur mit hohen Abschlägen.

Abfindung für die Generation 50+

Die meisten Arbeitgeber versuchen, den älteren Mitarbeitern den schnellen Abschied mit einer Abfindung zu verschönern. Dabei bieten viele Arbeitgeber nur deshalb eine Abfindung an, weil eine ordentliche Kündigung gar nicht möglich ist. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kündigung hat der Angestellte nicht. Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Alters nicht mehr so leistungsfähig sind, werden auf diesem Wege allerdings gerne schneller abgeschoben. Wer die Kündigung in den Händen hält, muss sich innerhalb einer Wochenfrist bei seinem Arbeitsamt melden. Personen ab dem 58. Lebensjahr bzw. je nach Beschäftigungsdauer erhalten bis zu 24 Monate Leistung durch die Arbeitsagentur. Wer über einen Zeitraum von über 2 Jahren arbeitslos ist, fällt in das Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Gerade ältere Personen kommen jedoch nicht in den Genuss dieser Leistung, weil sie innerhalb ihres Lebens eigenes Vermögen angespart haben und dieses zuerst verbrauchen müssen.

Hartz IV Leistungen

Grundsätzlich steht jedem Hartz-IV-Empfänger ein Schonvermögen von 150 Euro je Lebensjahr zur Verfügung. Personen, die vor 1948 geboren wurden, erhöht sich dieser Betrag auf 520 Euro. Zu diesem Schonvermögen kommen dann noch weitere Freiträge, bspw. für minderjährige Kinder. Wer die Möglichkeit, von seinem angesparten Vermögen eine eigene Immobilie bzw. Eigentumswohnung zu kaufen, sollte dieses unbedingt auch tun. Allerdings solle man keine allzu hohe Hypothek darauf haben. Insbesondere selbst genutztes Wohneigentum wird trotz Hartz-IV-Bezug nicht angetastet. Viele ältere Arbeitslose sind auf dem Markt auch nicht mehr vermittelbar. Hier stellt der Eingliederungszuschuss der Initiative 50plus ein Mittel dar, mit dem die Arbeitsagenturen dem Arbeitgeber für einen befristeten Zeitraum einen Zuschuss zum Arbeitslohn gewähren. Dafür muss der Arbeitgeber im Gegenzug einen Langzeitarbeitslosen beschäftigen.

Kommt es zu einem Wegfall des Arbeitslosengeldes, erhalten Arbeitssuchende unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Wer dennoch mit 50+ eine neue Stelle findet, wird in den meisten Fällen deutlich weniger verdienen als beim alten Arbeitgeber. Dieser Nachteil kann aber abgefedert werden, denn Arbeitslose ab 50, die eine schlechter bezahlte Arbeit annehmen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entgeltsicherung durch die Arbeitsagentur. Dieser Zuschuss ersetzt dem Arbeitnehmer eine Zeit lang die Hälfte des Einkommensverlustes gegenüber seiner zuvor ausgeübten Tätigkeit. Außerdem werden die Älteren durch einen Zuschuss, den die Arbeitsagentur zu den Rentenbeiträgen zahlt, gegenüber der Rentenkasse so gestellt, als würden sie weiter 90 Prozent ihres Einkommens vor der Arbeitslosigkeit erzielen. Die Entgeltsicherung gibt es nur, wenn sie vor Antritt des neuen Jobs beantragt wird und noch mindestens ein halbes Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) besteht. Die Leistung wird so lange gezahlt, wie sonst das ALG I laufen würde. Bezieher von ALG II erhalten keine Entgeltsicherung.

Arbeitnehmer sollten also rechtzeitig für eine Absicherung im Alter sorgen, damit sie eine solche Situation abfedern können. Das gleiche gilt auch für Pflege und viele Menschen gehen sogar so weit und sorgen schon für die Beerdigung vor. Selbstverständlich gehört hierzu auch Vertrauenspersonen mit einer Vollmacht auszustatten und ein Testament zu schreiben.

Angelika Schmid am 16.08.2011


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